Es war eine Tragödie, die im Mai 2024 ihr tragisches Ende fand. Ein 27-jähriges Elternpaar aus dem Bezirk Kufstein soll ihren dreijährigen Sohn über mehrere Monate hinweg auf grausamste Weise misshandelt haben. Der Bub starb am Pfingstsonntag schließlich einen schrecklichen Hungertod. Die Eltern sitzen seither in Innsbruck in Untersuchungshaft.
Nun steht die Anklage: Das Paar muss sich wegen Quälens, Freiheitsentziehung und Mord verantworten. Laut der Anklage haben sie ihr Kind vom übrigen Familienleben isoliert und weggesperrt, ihn vollkommen entmenschlicht, erniedrigt sowie verängstigt.
Auch vor körperlicher Gewalt sollen sie nicht zurückgeschreckt sein. Die Eltern sollen den Buben mit einem Kochlöffel geschlagen, ihn an Händen und Füßen mit Kabelbindern gefesselt und ihm dabei teilweise auch die Augen verbunden haben. Zusätzlich hätten sie das Kind an den Armaturen des Waschbeckens im WC angebunden und bei völliger Dunkelheit über Stunden eingesperrt.
Auch an den Halterungen der Dusche sei der Dreijährige angebunden worden und mit eiskaltem oder sehr heißem Wasser abgeduscht worden. Dabei habe man ihm den Mund zugeklebt, um seine Schreie zu unterbinden. Auch die Kleidung hätten die Eltern dem Buben verweigert. Er soll nur mit einer Windel bekleidet in einer Schublade eingeschlossen und dort teilweise eine Woche durchgehend 22 Stunden am Tag in seinen eigenen Exkrementen gelegen sein.
Schlafen musste der Dreijährige – ebenfalls unbekleidet – auf einem Lattenrost ohne Matratze. Des Weiteren sei das Kind unzureichend mit Nahrung und Flüssigkeit versorgt worden, hieß es in der Anklage. Zum Zeitpunkt seines Todes wog der Bursch bei einer Größe von 94 Zentimetern lediglich noch knapp über sieben Kilogramm.
Zudem ist der Dreijährige nicht das einzige Kind der sehr zurückgezogen lebenden Eltern. Er hat eine Zwillingsschwester, eine große Schwester (5) und eine zwei Jahre alte kleine Schwester. Aufgrund der auch finanziell schwierigen Lebenssituation hätten sich die Eltern in konstruierte, mystische Schein- bzw. Fantasiewelt zurückgezogen, so die Anklage.
So machten sie für ihre missliche Lage einen Dämon verantwortlich, der im Körper ihres Sohnes stecken würde. Dieser Dämon müsse geschwächt und vernichtet werden. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass sich die Eltern damit ein Ventil schufen, um sich abzureagieren und ihre sadistische Neigung ausleben zu können.
Laut der Anklage hätten die Angeklagten sich in WhatsApp-Chats und E-Mails über die Misshandlungen ausgetauscht und sich gegenseitig darin bestärkt, dass der Bub vernichtet werden müsse. Teilweise sollen sie die Taten auch gefilmt und die Qualen des Buben live über eine Überwachungskamera mitverfolgt haben.
Damit die Eltern des angeklagten Vaters keinen Verdacht schöpfen, was mit ihrem Enkelsohn passiert, besuchte der Beschuldigte nur mit den drei Geschwistern des Buben die Großeltern. Auf entsprechende Nachfragen zu dem Dreijährigen habe der Vater seinen Eltern Ausreden aufgetischt. Mittlerweile wurden die Schwestern des verstorbenen Burschen in Pflegefamilien untergebracht.
Die Kindesmutter hat sich bereits geständig gezeigt und die Tathandlungen mit dem im Buben wohnenden Dämon erklärt. Auch der Kindesvater hat gestanden und sich reumütig gezeigt. Weitere Angaben habe er nicht gemacht. Bei beiden Eltern lag zwar laut psychiatrischem Sachverständigengutachten eine Persönlichkeitsstörung mit sadistischen Zügen vor, sie waren aber zurechnungsfähig.
Wann genau der Prozess gegen die beiden Eltern stattfinden soll, ist unklar. Im Falle einer Verurteilung droht ihnen eine bis zu lebenslange Freiheitsstrafe. Da bei der Kindesmutter aufgrund der Persönlichkeitsstörung die Gefahr besteht, dass sie in ähnlicher Situation wieder ein derartiges Verbrechen begehen könnte, hat die Staatsanwaltschaft neben der Bestrafung auch die Unterbringung in einem forensisch-therapeutischen Zentrum beantragt.