Urteil in Krems da

Vater quälte und sperrte Kinder ein – 7 Jahre Haft

Ein aufsehenerregender Prozess um einen Familienvater fand am Montag in Krems statt. Der Mann soll mehrere Kinder und die Freundin misshandelt haben.
Erich Wessely
22.09.2025, 15:46
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Am Montag, 22. September, musste sich ein Mann vor dem Landesgericht Krems verantworten – die Vorwürfe sind erschütternd: Jahrelang soll er seine Kinder, Stiefkinder und seine Lebensgefährtin brutal misshandelt haben. Mitangeklagt ist auch die Kindsmutter: Sie soll weggeschaut haben, obwohl sie die Gewalt mitbekommen haben soll.

Seinen 2008 geborenen Sohn soll der Mann immer wieder im Keller eingesperrt haben. Stundenlang musste der Bub knien – mit einer leeren PET-Flasche auf den ausgestreckten Armen. 2023 schleuderte er ihn laut Anklage gegen ein Bett, der Kopf prallte gegen die Wand. Ein anderes Mal drückte er die Kinderhand an den Hals des Sohnes – das Kind bekam keine Luft.

Die 2001 geborene Stieftochter sperrte der Angeklagte ab 2009 regelmäßig in die Waschküche oder den Holzraum – stundenlang, manchmal über Nacht. Auch sie musste die Folter mit der Flasche durchstehen. Einmal brach das Mädchen nach einer Stunde zusammen. Die Folgen: Posttraumatische Belastungsstörung und eine schwere Depression.

Auch der 2003 geborene Stiefsohn blieb nicht verschont: Bis 2018 soll er zwei Mal pro Woche geschlagen, an Haaren und Ohren gezerrt und in Abstellräume gesperrt worden sein.

Die gemeinsame Tochter (geb. 2015) soll der Mann ab 2022 wiederholt geschlagen haben. Ein Mal riss ihr der Erstangeklagte ein Ohrläppchen ein.

Seine Lebensgefährtin erlitt regelmäßig Hämatome, ausgerissene Haare und ebenfalls ein eingerissenes Ohr. Einmal soll er ihren Kopf auf den Fliesenboden geschlagen haben. Auch sie sperrte er stundenlang weg.

Kindsmutter soll weggeschaut haben

Die Mutter der Kinder soll trotz aller Misshandlungen weiter mit dem Angeklagten zusammengelebt haben. Die Staatsanwaltschaft wirft ihr vor, nichts getan zu haben, um ihre Kinder zu retten.

Urteil: Sieben Jahre unbedingt

Das Urteil fiel am Nachmittag: Sieben Jahre Haft für den Erstangeklagten (nicht rechtskräftig). Sowohl der Familienvater als auch die Staatsanwaltschaft meldeten Rechtsmittel an.

Das Verfahren gegen die Zweitangeklagte wurde ausgeschieden, ihr Fall wird also gesondert verhandelt. Für alle Beteiligten gilt die Unschuldsvermutung.

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