Hinter Thujenhecken lauern in ruhigen Wohngebieten manchmal seelenlose Abgründe – oft mit furchtbaren Folgen. Besonders schlimm ist das, wenn wehrlose Kinder die Opfer sind, die Mutter oder Vater hilflos ausgeliefert sind. So soll es leider auch in einem Fall im Bezirk Neusiedl gewesen sein, der Dienstag (23.9.) am Landesgericht Eisenstadt weiter verhandelt wurde – fortgesetzte Gewaltausübung lautete der schwere Vorwurf der Anklage.
Eine Mutter (35) war mit ihren Kindern (14, 12, 9 Jahre) nach der Scheidung alleine in den Bezirk Neusiedl gezogen. Schon vorher soll die Beziehung zu den drei Kindern nicht liebevoll gewesen sein, führte die Staatsanwältin bereits aus. Die Anschuldigungen gegen die Mutter erinnerten an den Fall jener Frau, die ihren Sohn im Waldviertel in eine Hundebox gesperrt hatte.
Die Kinder litten an Hunger, Lebensmittel in der Wohnung waren angeblich vergammelt und von Maden befallen. Als Jause gab es altes Toastbrot, wurde berichtet. Wenn die Kinder laut waren, soll die Frau zugeschlagen haben. "Wenn sie weinten, schlug sie noch mehr", so die Anklagevertreterin laut BVZ. Prügel gab es angeblich nicht nur mit der Hand, sondern auch mit einem harten Holzlöffel.
Damit nicht genug: Dem jüngsten Sohn soll die Verdächtige Chilisauce in den Mund geschmiert haben. Angeblich bedrohte sie sperrte sie das Kind "zur Strafe" in eine dunkle Kammer. Die Kinder berichteten, die Mutter habe ihnen scharfe Pfefferoni in den Mund gestopft. Blaue Flecken wurden überschminkt, damit man sie in der Schule nicht sieht. Bei den Kindern wurde laut Gutachten eine posttraumatische Belastungsstörung diagnostiziert.
Der Vater der Kinder zeigte die Frau schließlich bei der Polizei an, der Fall kam ins Rollen. Sie sei "überfordert" gewesen, rechtfertigte sich die Angeklagte. Die Vorwürfe würden nur zum Teil stimmen. Sie habe nicht mehr weiter gewusst, weil die Kinder ständig gestritten hätten.
Dienstagnachmittag (23.9.) war das Schöffengericht am Wort, im Falle einer Verurteilung drohen der Mutter mindestens fünf Jahre Haft. Die Verhandlung wurde am Dienstag (23.9.) auf den 17. Oktober vertagt – dann sollen weitere Zeugen gehört werden. Die Unschuldsvermutung gilt.