Familien-Drama in NÖ

Mehrere Kinder misshandelt: "Das Knien gebe ich zu"

Ein 49-Jähriger wurde wegen jahrelanger Misshandlung von Kindern und Partnerin zu sieben Jahren Haft verurteilt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Niederösterreich Heute
22.09.2025, 16:50
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Laut Anklage soll ein 49-jähriger Mann aus dem Waldviertel jahrelang seine eigenen Kinder und Stiefkinder misshandelt haben. Betroffen waren laut orf.at ein Stiefsohn, eine Stieftochter sowie ein leiblicher Bub und ein leibliches Mädchen. Der Zeitraum der Taten erstreckte sich von 2009 bis Dezember 2023. Die minderjährigen Opfer dürften ständig kontrolliert worden sein, ihre eigene Lebensführung war laut Anklage massiv eingeschränkt.

Die Vorwürfe gegen den Mann sind schwer. Es geht um Schläge, körperliche Misshandlungen und das stundenlange oder sogar nächtliche Einsperren in die Waschküche, das Holzlager oder einen Abstellraum. Auch die Kindesmutter, die damalige Partnerin des Angeklagten, soll von ihm misshandelt und manchmal über Nacht eingesperrt worden sein. Am Montag gestand der Beschuldigte, sie zweimal geschlagen zu haben.

Der Mann soll die Kinder sogar zum "Knien" gezwungen haben. 2017 zog die Frau mit den Kindern aus dem Haus aus. Auch gegen sie, die Ex-Partnerin des 49-Jährigen, läuft ein Verfahren – sie soll es unterlassen haben, die Taten zu verhindern. Ihr Verfahren wurde aber ausgeschieden, der Fall wird gesondert verhandelt. Am Montag schwieg die Frau als Zeugin, ebenso wie eine Tochter, die sich auf das Recht zur Entschlagung berief.

Der Angeklagte gab die Vorwürfe zum Teil zu. "Ich habe kein Kind eingesperrt und kein Kind geschlagen", betonte er. "Ich frage mich immer wieder selbst, warum Sie das behaupten. Ich glaube, dass das Neid ist. Weil ich mein Leben im Griff habe, weil ich ein Haus habe." Allerdings räumte er ein: "Das Knien gebe ich zu. Sie haben zum Beispiel meinen Laptop ruiniert und nicht zugegeben, dass sie es waren. Da haben sie halt knien müssen." Damit hätten die Kinder lernen sollen, "dass man sich so nicht verhält gegenüber den Eltern".

Auch ihm selbst sei das als Kind passiert, das sei "nicht nett gewesen, aber es hat geholfen". Er habe sich danach "anders verhalten". Auch das Ziehen an Haaren und Ohren der Kinder gestand der Angeklagte.

Die Opfer sprachen im Prozess von wiederholten Misshandlungen. Die Vertreterin der Opfer beschrieb den 49-Jährigen als cholerisch. Das bestätigten auch die beiden Stiefkinder und der leibliche Sohn in ihren Aussagen. Mehrfach wurden Kinder eingesperrt, das wurde im Zeugenstand betont. "Ich habe schon gemerkt, dass irgendwas mit den Enkelkindern nicht passt", sagte die Großmutter. Von den Übergriffen habe sie aber erst durch die Ermittlungen erfahren.

Der Verteidiger des Mannes meinte, die Anklage zeichne ein dramatisches Bild, die Vorwürfe seien "äußerst schwerwiegend". Er ortete aber auch "widersprüchliche Angaben der Zeugen mit einer gewissen Übertreibungstendenz". Die Staatsanwältin forderte in ihrem Schlussplädoyer mehr Zivilcourage: "Es sind keine Erziehungsmethoden, jemanden knien zu lassen. Und es sind auch keine Erziehungsmethoden, jemanden einzusperren."

Nach kurzer Beratung fällte das Schöffengericht am Nachmittag das Urteil. "Es haben sich die Zeiten geändert", sagte die Richterin. Solche Handlungen seien spätestens seit der Gesetzesreform 2009 strafbar, auch wenn keine direkten Verletzungen entstehen. Die sieben Jahre Haft seien "notwendig und absolut angemessen". Es handle sich "um keine Kavaliersdelikte". Der lange Tatzeitraum und die vielen Opfer wirkten sich erschwerend aus. Mildernd wurde der bisher ordentliche Lebenswandel des Mannes gewertet.

Für zwei der betroffenen Kinder gibt es keine Sorgepflicht mehr. Der Sohn, geboren 2008, brachte mit seiner Anzeige den Stein ins Rollen und lebt nun bei der Großmutter. Die jüngste Tochter, Jahrgang 2015, ist bei einer Pflegefamilie untergebracht.

Der 49-Jährige muss seinem Sohn rund 3.100 Euro zahlen, die Stieftochter bekommt 36.000 Euro zugesprochen. Der Verteidiger legte Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung ein, auch die Staatsanwältin wird Strafberufung einlegen. Das Urteil ist daher noch nicht rechtskräftig.

{title && {title} } red, {title && {title} } Akt. 22.09.2025, 16:52, 22.09.2025, 16:50
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