Geschützte Tierart

Jäger schießt auf Seeadler – nun wird es richtig teuer

Ein Jäger erlegte in den französischen Alpen einen streng geschützten Seeadler. Jetzt muss er rund 100.000 Euro zahlen.
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22.05.2025, 20:24
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Ein 30-jähriger Jäger in Frankreich muss nach dem Abschuss eines streng geschützten Seeadlers insgesamt fast 100.000 Euro zahlen. Der junge weibliche Vogel stammte aus einem Greifvogelpark in Haute-Savoie und war erst wenige Monate zuvor ausgewildert worden. Der Schuss fiel im Februar 2024 in den Alpen, wie "Le Matin" berichtet.

Im Zivilverfahren sprach ein Gericht nun 81.000 Euro für den ökologischen Schaden und 3000 Euro für den moralischen Schaden der Vogelschutzorganisation Ligue pour la protection des oiseaux (LPO) zu. Zusätzlich muss der Mann 15.800 Euro an den Greifvogelpark Les Aigles du Léman zahlen, dem der Adler gehörte.

Waffenverbot und Entzug des Jagdscheins

Morzine, so hieß der Seeadler, war im September 2023 in die Natur entlassen worden. Ihre Überreste wurden später in der Gemeinde La Salette-Fallavaux auf rund 1700 Metern Höhe gefunden. Der Jäger wurde ermittelt und gab an, er habe "wegen der Schönheit des Schusses" abgedrückt. Er behauptete, er habe nicht gewusst, dass der Vogel unter strengem Schutz steht.

Bereits im Strafverfahren war er zu vier Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung, zwei Geldbußen à 500 Euro, einem dreijährigen Waffenverbot und dem Entzug seines Jagdscheins verurteilt worden.

Seeadler galt seit 1959 als ausgestorben

Im nun abgeschlossenen Zivilverfahren wurden die Schadenersatzforderungen behandelt. Die LPO hatte sich als Nebenklägerin beteiligt. Ihr Präsident Allain Bougrain-Dubourg sprach von einer wegweisenden Entscheidung: "Eine erhebliche Anerkennung des ökologischen Schadens in seiner ganzen Dimension" und einen "Sieg für Wissenschaft und Recht".

Die Organisation erinnerte daran, dass der Seeadler in Frankreich seit 1959 als ausgestorben galt. Erst seit 2011 läuft ein Wiederansiedlungsprogramm. Heute gibt es in Frankreich nur etwa sieben Brutpaare und rund 30 Einzeltiere.

Auch die Entschädigung für den Greifvogelpark Les Aigles du Léman wurde im Berufungsverfahren bestätigt. Insgesamt beläuft sich die Summe, die der Jäger zahlen muss, auf knapp 100.000 Euro. Sein Anwalt prüft laut französischen Medien einen Gang vor das Kassationsgericht.

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