Tag für Tag sprang sie ein und übernahm zusätzliche Schichten. Obwohl die Service-Mitarbeiterin nur teilzeitbeschäftigt war, arbeitete sie über Jahre hinweg regelmäßig mehr Stunden, als in ihrem Arbeitsvertrag vereinbart war. Bezahlt wurde ihr dieser zusätzliche Einsatz allerdings nicht.
Dabei waren die geleisteten Arbeitszeiten im Betrieb korrekt aufgezeichnet worden. Die Mehrstunden und die dafür vorgesehenen Zuschläge fanden sich jedoch nicht auf dem Gehaltszettel wieder.
Schließlich wandte sich die Mitarbeiterin an die Arbeiterkammer Kärnten. Dort wurden ihre offenen Ansprüche geprüft und berechnet.
"Die Arbeitszeiten wurden zwar im Betrieb korrekt erfasst, aber eine Vergütung der Mehrstunden samt gesetzlicher Zuschläge blieb jahrelang aus", erklärt Wolfram Lechner, Referatsleiter Arbeitsrecht und Arbeitnehmer in der AK Kärnten, der die offenen Ansprüche berechnete und beim Arbeitgeber intervenierte.
Die Intervention hatte Erfolg: Die Service-Mitarbeiterin bekam sämtliche ausstehenden Mehrstunden inklusive Zuschlägen nachbezahlt. Insgesamt erhielt sie 2.100 Euro.
"Niemand darf unbezahlt arbeiten. Wir stehen unseren Mitgliedern kostenlos zur Seite, um ihre Rechte durchzusetzen!", sagt AK-Präsident Günther Goach.
Der Fall zeigt auch, wie wichtig Aufzeichnungen über die tatsächlich geleistete Arbeitszeit sein können. Besonders bei flexiblen Arbeitszeiten können nicht korrekt abgegoltene Mehr- und Überstunden zum Problem werden.