Politik

Jetzt kommt Testpflicht in Büros – das sind die Regeln

In Österreich wird laut den Plänen der Regierung eine Testpflicht am Arbeitsplatz eingeführt. 

Heute Redaktion
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In Großraumbüros muss künftig getestet werden.
In Großraumbüros muss künftig getestet werden.
istock/ Symbolbild

Der Nationalrat legt am Montag in einer Sondersitzung die gesetzliche Basis für den "Grünen Pass". Fest steht, dass Geimpfte ab 19. Mai nicht mehr getestet werden müssen. Geimpfte werden mit Getesteten und Genesenen "grundsätzlich gleichgestellt". Auch eine Testpflicht an Arbeitsorten wird eingeführt.

Die Novelle des Epidemiegesetzes und Covid-19-Maßnahmengesetzes soll mit 19. Mai, also am Tag der Öffnungen, in Kraft treten. Vor dem offiziellen Start des "Grünen Passes" wird Corona-Geimpften der Zutritt zur Gastronomie etc. mit dem Gelben Impfpass aus Papier ermöglicht.

Mehrere Menschen in einem Büro

Darin muss der erste Stich der Corona-Impfung vermerkt sein. Dieser muss zudem mindestens 21 Tage zurückliegen. Erst nach diesen drei Wochen Wartezeit darf man bei den Kontrollen durchgewunken werden. Anfang Juni soll dann der digitale Impfpass ("Grüner Pass") verfügbar sein, den man sich als QR-Code auf sein Handy herunterladen kann.

Weiters wird in der Novelle des Epidemiegesetzes auch eine Testpflicht für Arbeitsorte neu geregelt. So muss auch künftig im Büro, wenn mehrere Menschen in einem Raum arbeiten, getestet werden.

Die Testpflicht am Arbeitsplatz wird als Auflage im Maßnahmengesetz definiert. Sofern ein negativer Testnachweis nicht mitgeführt wird, "hat der Inhaber des Arbeitsortes die Durchführung eines Tests zu ermöglichen", heißt es im Antrag.

FFP2-Maske als Alternative fällt weg

Bisher gab es noch die Möglichkeit, sich alternativ durch das Tragen einer FFP2-Maske zu schützen. Dies wird nun gestrichen. Das sei eine Reaktion auf das Auftreten von Virusvarianten, die leichter übertragbar sind, heißt es in den Erläuterungen dazu.

Auch hier werden aber Geimpfte mit Getesteten gleichgestellt. Konkret gilt die Testpflicht in Büros überall dort, wo aufgrund der Tätigkeit oder des physischen Kontakts zu anderen Personen die Gefahr einer wechselseitigen Ansteckung mit dem Coronavirus besteht.

Wie lange die jeweiligen Tests gültig sein werden, muss noch per Verordnung festgelegt werden. Ausnahmen gibt es für Menschen, für die ein Test aus physischen oder psychischen Gründen nicht möglich ist. Zudem wurde eine Altersgrenze von 16 Jahren definiert. In Kraft treten sollen die Bestimmungen mit dem Ende des Lockdowns am 19. Mai.

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