Silvester-Knaller

Johnny (29): "Ich gebe 1.200 Euro für Raketen aus"

Durchschnittlich 170 Euro geben Österreicher für Silvester aus. Bei Johnny (29) sind es allein für Feuerwerks-Raketen 1.200 Euro!
Christine Ziechert
30.12.2025, 05:30
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Montagmittag, vor dem Feuerwerks-Shop "Rocket Rooney" in Wien-Favoriten: Die Warteschlange ist lang, die Kälte frisst sich durch die Jacken und Mäntel. Auch Johnny (29) hat sich geduldig angestellt. Er will seinen Freunden zu Silvester mit neun Verbundbatterien ordentlich einheizen – zumindest am Himmel.

"Ich gebe 1.200 Euro für Raketen aus – für ein privates Feuerwerk mit 1.322 Schuss bei einem Club-Event in Eisenstadt. Ich bin ein großer Fan von Feuerwerks-Palmen, die sind ein Fest fürs Auge", erklärt er im "Heute"-Gespräch.

Kunden geben bis zu 150 Euro aus

Für den gebürtigen Deutschen, der der Liebe wegen nach Österreich zog, sind die Ausgaben keine große Sache: "Die Kosten sind von Anfang an eingeplant. In meiner Heimatstadt Berlin hat das Feuerwerk noch mal eine ganz andere Priorität. Da wird schon ab 16 Uhr wild geschossen."

Laut "Rocket Rooney"-Chef Klaus Peter geben Kunden für Feuerwerkskörper durchschnittlich 50 bis 150 Euro aus: "Die Kunden zahlen heuer sogar ein bissl mehr als im Vorjahr", freut er sich. Besonders beliebt bei Erwachsenen sind Feuerwerks-Batterien, die auch Johnny erstanden hat: Sie werden nur einmal gezündet, die Raketen schießen dann zeitlich versetzt und choreografiert in den Himmel.

Feuerwerks-Batterien als Renner

"Man kann sie auf eine Holzplatte montieren, manche sogar auf eine Wiese stellen. Das ist eigentlich das Sicherste, was man zünden kann", erklärt Klaus Peter, der in Wien und Niederösterreich sechs Feuerwerk-Shops betreibt.

Ein bisschen ein Geheimtipp in Sachen Raketen ist das Kostüm-Geschäft "Ed. Witte" in Wien-Mariahilf. Das ganze Jahr über werden hier Feuerwerkskörper angeboten, vor Silvester wird dann das Geschäft umgebaut, im hinteren Teil findet der Raketen-Verkauf statt. Zum Schutz werden die Feuerwerkskörper hinter feuerfesten Türen gelagert.

Nachfrage nach Knallern geht zurück

"Bei den Jüngeren sind vor allem die Knallerbsen beliebt. Bei den Größeren die Feuerwerks-Batterien, die einen schönen Effekt machen", meint Ed.-Witte-Geschäftsführer Günther Haas. Die meisten Kunden würden mit klaren Vorstellungen kommen: "Was auf jeden Fall immer mehr zurückgeht, sind Knaller und alles, was Lärm macht", so Haas.

Matthias und sein Sohn Jonas (10) lassen sich nicht davon abhalten. Sie sind im Geschäft auf der Suche nach echten Knallern, damit die letzte Nacht des Jahres mit Freunden zum Hit wird: "Wir nehmen zehn Raketen und noch kleineres Zeug – das ich schon als Kind gerne gehabt habe." Dafür gibt der Wiener 100 Euro aus: "Das ist für mich wirklich die Obergrenze."

Kategorien der Feuerwerkskörper (laut Wirtschaftskammer)

Kategorie F 1 – Mindestalter 12 Jahre: Diese stellen eine geringe Gefahr dar. Der Einsatz ist auch im geschlossenen Raum, je nach Gebrauchsanweisung, erlaubt.
Beispiele: Wunderkerzen, Bengalhölzer, Bodenfeuerwirbel, Hand- und Knatterfontänen, Knallerbsen, Tischfeuerwerk, Rauch und Blitzkugeln

• Kategorie F 2 – Mindestalter 16 Jahre: Diese stellen eine geringe Gefahr dar.
Beispiele: Vulkane, Batteriefeuerwerk, Raketen, Fontänen, Knallfrösche, Römische Lichter, Knallkörper, Sonnen

• Kategorie F 3 – Mindestalter 18 Jahre: Diese stellen eine mittlere Gefahr dar. Für den Erwerb, Besitz und Verwendung ist eine behördliche Bewilligung erforderlich und der Nachweis einer Sachkunde. Beispiele: Raketen, Batteriefeuerwerk, Römische Lichter

• Kategorie F 4 – Mindestalter 18 Jahre: Professionelle Feuerwerkskörper, die eine große Gefahr darstellen Für den Erwerb, Besitz und Verwendung ist eine behördliche Bewilligung erforderlich und der Nachweis einer Fachkenntnis. Beispiele: Kugelbomben, Batteriefeuerwerke, Fontänen, Römische Lichter

Bis zu 3.600 Euro Strafe

Wer selbst Raketen der Kategorie F2 (ab 16 Jahren) oder F3 (ab 18 Jahren) zünden möchte, sei gewarnt: Das Zünden dieser Feuerwerke ist durch das Pyrotechnikgesetz strengstens verboten. Lediglich Feuerwerkskörper der Kategorie F1 (ab 12 Jahren) wie Wunderkerzen oder Knallerbsen sind im Stadt- bzw. Ortsgebiet zulässig (Bürgermeister können für bestimmte Bereiche oder Zeiten Ausnahmen genehmigen, Anm.). Wer dennoch etwa eine F2-Rakete zündet, riskiert Strafen von bis zu 3.600 Euro.

{title && {title} } cz, {title && {title} } Akt. 30.12.2025, 13:00, 30.12.2025, 05:30
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