Fenster war offen

Junger Mann onaniert im Auto – muss Strafe zahlen

Ein 35-Jähriger befriedigte sich im Auto. Eine Frau sah ihn dabei und erstattete Anzeige. Nun wurde der Mann wegen sexueller Belästigung verurteilt.
24.07.2025, 11:15
Loading...
Angemeldet als Hier findest du deine letzten Kommentare
Alle Kommentare
Meine Kommentare
Sortieren nach:

Kommentare neu laden
Nach oben

Ein 35-jähriger Mann parkte sein Auto im Mai 2025 auf einem weitläufigen Parkplatz im Kanton Bern. Bei hohen Temperaturen kamen dem Mann offenbar heiße Gedanken: Er onanierte in seinem Auto, dabei war ein Fenster des Autos offen.

Bei einer Frau, die sich auf dem gleichen Parkplatz befand, kam die Selbstbefriedigung des Mannes gar nicht gut an. Sie erstattete Anzeige bei der Polizei.

Mann per Strafbefehl verurteilt

Nicht nur die Frau, auch die Justiz hatte kein Erbarmen mit dem Mann. Dieser wurde nun per Strafbefehl der sexuellen Belästigung schuldig erklärt.

Der 35-Jährige muss eine Buße in Höhe von 500 Franken (rund 535 Euro) und Verfahrensgebühren in Höhe von 200 Franken (circa 214 Euro) zahlen, also insgesamt 700 Franken (etwa 750 Euro).

"Ich wollte ihn nicht schikanieren"

20 Minuten spricht mit der Frau, die den Mann erwischte. "Für mich war das eigentlich gar nicht so schlimm", sagt sie. Sie sei gerade in der Pause gewesen und habe sich vom Arbeitstag erholt. "Ich habe dann zufällig gesehen, wie der Mann onaniert. Ich stand so zehn Meter von seinem Auto entfernt." Direkten Blickkontakt hätten die beiden zu dem Zeitpunkt nicht gehabt.

Zunächst wollte sie die Sache nicht anzeigen. "Später haben aber meine Kollegen gemeint, dass ich es unbedingt machen sollte." Auf dem Parkplatz seien wegen nahe gelegener Attraktionen auch immer mal wieder Familien mit Kindern unterwegs. Gerade für Kinder könne der Anblick eines onanierenden Mannes traumatisch sein. Sie habe dann Strafanzeige gegen den Mann erstattet. "Ich wollte ihn aber ganz sicher nicht schikanieren." Sie hoffe, dass er nächstes Mal darüber nachdenkt, wo er sich selbst befriedigt.

Öffentliches Onanieren wird nicht automatisch verfolgt

"Wenn man vor jemandem onaniert, dann ist das polizeilich gesehen ein Antragsdelikt", teilt die Kantonspolizei Solothurn auf Anfrage mit. Das heißt, dass die Polizei das öffentliche Onanieren nicht automatisch verfolgt, sondern erst, wenn sich jemand gestört fühlt und Anzeige erstattet.

Anders sehe es aus, wenn ein Kind beteiligt ist. "In einem solchen Fall handelt es sich um ein Offizialdelikt und die Polizei ermittelt auf jeden Fall wegen sexueller Handlungen mit Kindern."

{title && {title} } 20 Minuten,wil, {title && {title} } Akt. 24.07.2025, 11:23, 24.07.2025, 11:15
Weitere Storys
Jetzt E-Paper lesen