Sport

Jungwirth muss für 5 Jahre ins Gefängnis

Heute Redaktion
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Heinz Jungwirth, ehemaliger Generalsekretär des Österreichischen Olympischen Komitees (ÖOC), muss wegen Untreue für fünf Jahre ins Gefängnis. Das Wiener Oberlandesgericht hat die Länge der Haftstrafe bestätigt, nachdem der frühere Sportfunktionär gegen die Strafhöhe berufen hatte.

Lange Zeit war Jungwirth der mächtigste Sportfunktionär in Österreich. Nun muss er für lange Zeit ins Gefängnis, das Urteil ist bereits rechtskräftig. Dem Appell von Verteidiger Herbert Eichenseder ("Wenn jemand so wie er am Boden liegt, soll man nicht noch draufsteigen"), die Strafe zu reduzieren, blieb im Justizpalast der Erfolg versagt.

"Eine Reduktion steht nicht im Raum", stellte Dietmar Krenn, der Vorsitzende des Berufungssenats, unter Verweis auf die "extrem hohe Schadenssumme", die persönliche Bereicherung und den langen Tatzeitraum in der Urteilsbegründung klar. Da half auch der Einwand des Verteidigers, der ÖOC sei kein straff geführter Verein gewesen und habe in finanzieller Hinsicht "ohne Sicherheitsnetz im freien Raum funktioniert", nicht.

"Verquickung von Beruf und privat" notwendig

Jungwirth selbst merkte im Justizpalast an, er habe bis zu 200 Tage im Ausland "für den Verein" gearbeitet: "Ich würde es heute noch gern tun." Die "Verquickung von Beruf und privat" sei "notwendig, wenn auch verboten" gewesen.

Jungwirth war im vergangenen Juli wegen Untreue mit einer Schadenssumme von 3,3 Mio. Euro zu einer fünfjährigen Freiheitsstrafe verurteilt worden. Der Schuldspruch war bereits vom Obersten Gerichtshof bestätigt worden.

Der frühere Sportfunktionär hat laut rechtskräftigen Feststellungen der Gerichte von 2003 bis 2009 in zahlreichen Angriffen seine Zeichnungsberechtigung auf ÖOC-Konten wiederholt missbraucht und Gelder abgezweigt. Nicht zuletzt damit soll Jungwirth sein kostspieliges Privatleben finanziert haben. Er gönnte sich etwa einen noblen Fuhrpark, zehn Pferde, eine Reithalle im Ausmaß von 70 Mal 20 Meter. Seinem Sohn spendierte er einen sündteuren Reitlehrer.

Staatsanwaltschaft wollte längere Strafe

Jungwirth hat die wider ihn erhobenen Vorwürfe stets abgestritten. Ihm hatte sogar eine höhere Strafe gedroht. Sie hätte sich theoretisch auf bis zu zehn Jahre erhöhen können, da die Staatsanwaltschaft ebenfalls Berufung eingelegt hatte. Ihr waren aus generalpräventiven Gründen die fünf Jahre zu wenig. Eine Erhöhung sei allerdings "nicht notwendig", befand der Berufungssenat.