In Italien sorgt ein Urteil für Aufsehen: Erstmals wurde ein Kind rechtlich als Sohn von drei Elternteilen anerkannt. Das Berufungsgericht in der süditalienischen Stadt Bari bestätigte die deutsche Geburtsurkunde eines inzwischen vierjährigen Buben. Damit gilt das Kind nun auch in Italien offiziell als Sohn seiner Mutter sowie zweier Väter, die ihn alle drei gemeinsam großziehen.
Laut "Krone" und italienischen Medien wurde das Kind in Deutschland ohne Leihmutterschaft geboren. Die Mutter ist eine Freundin des homosexuellen Paares. Der Bub wurde auf natürlichem Weg gezeugt. Zunächst anerkannten die Mutter und der biologische Vater das Kind rechtlich. Später beantragte auch der Partner des biologischen Vaters die Anerkennung als Vater – mit Erfolg.
Ein deutsches Gericht gab dem Antrag statt, da eine Adoption in solchen Fällen nach deutschem Recht möglich ist. Danach wollte die Familie die Anerkennung auch im Heimatland Italien eines der beiden Väter eintragen lassen. Eine Gemeinde in Apulien verweigerte das zunächst. Das Berufungsgericht in Bari entschied nun jedoch zugunsten der Familie.
Das Urteil sorgt in Italien für heftige Diskussionen. Die katholische Organisation Pro Vita & Famiglia kritisierte die Entscheidung scharf. Die Anerkennung gleichgeschlechtlicher Partnerschaften habe "das Familienrecht untergraben", erklärte die Gruppe. "Italien hinkt bei diesen Fragen seit Jahren hinterher", meinen hingegen Unterstützer der Entscheidung.
Erst 2016 wurden gleichgeschlechtliche Partnerschaften im Land legalisiert. Ein gemeinsames Adoptionsrecht für homosexuelle Paare gibt es auch wegen Drucks katholischer Parteien und Organisationen bis heute nicht.
Der Anwalt eines der beiden Väter verteidigte das Urteil deutlich: "Es gab hier keine geheime Leihmutterschaftsvereinbarung, es handelt sich um drei Menschen, die alle Eltern dieses Kindes sein wollen."