Oberösterreich

5.700 € für Kellner – weil Wirt Urlaubstage "vergaß"

Ein Kaffeehaus kündigte einen Kellner im Krankenstand. Schlimmer noch: Auch seine offenen Urlaubstage wurden ihm nicht bezahlt. 
Johannes Rausch
27.07.2023, 16:29
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Fast drei Jahre arbeitete ein Mann als Schankhilfe in einem Gastbetrieb mit angeschlossenem Kaffeehaus im oberösterreichischen Salzkammergut. Als er schwer erkrankte, meldete er sich sofort bei seinem Arbeitgeber krank.

Im Krankenstand gekündigt

Noch während seines Krankenstands kündigte die Firma ihn. Dabei hielt sie sich aber nicht an die gesetzliche Kündigungsfrist. 

Daraufhin wandte sich der Mann mit seiner Endabrechnung an die Arbeiterkammer, die sie überprüfen sollte. Zu seinem Glück verfügte er über vollständige Aufzeichnungen seiner Arbeitszeit und seiner Urlaubstage. Allerdings wollte das Gastro-Unternehmen seinem ehemaligen Mitarbeiter die noch offenen Urlaubstage nicht auszahlen. 

Der Arbeitgeber behauptete, dass der Kellner zu wenige Stunden gearbeitet habe. Aus diesem Grund habe die Firma die entstandenen Minusstunden vom Urlaub abgezogen und nur den verbliebenen Resturlaub bezahlt. Darüber hinaus akzeptierte der Gastrobetrieb die gesetzliche Kündigungsfrist nicht.

Fall ging vor Gericht

Der Vorfall hatte ein gerichtliches Nachspiel: Die Arbeiterkammer Oberösterreich zog für den ehemaligen Kellner vor Gericht. Im Zuge des gerichtlichen Vergleichs erhielt er insgesamt eine Summer von 5.717,50 Euro ausgezahlt. 

"Wieder einmal sieht man, wie wichtig eigenhändige Arbeitszeitaufzeichnungen sind", erklärt AK-Präsident Andreas Stangl. Er empfiehlt, die tatsächlich geleisteten Arbeitszeiten zu notieren und die Abrechnungen zu kontrollieren. 

31 Urlaubstage nicht ausbezahlt

Einem Angestellten aus dem Bezirk Rohrbach geschah Ähnliches: Bei der Endabrechnung fiel ihm auf, dass die noch offenen 31 Urlaubstage ihm nicht ausgezahlt worden sind. Über die Urlaubstage wurde außerdem keine Vereinbarung getroffen. Daraufhin wandte er sich an die Arbeiterkammer.

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