Oberösterreich

31 Urlaubstage offen, Mann bekam 2.266 Euro nachgezahlt

Ein Mann wurde von seiner Firma gekündigt und dienstfrei gestellt. Er fiel aus allen Wolken: Seine offenen Urlaubstage wurden ihm nicht ausbezahlt.

Johannes Rausch
Die Arbeiterkammer Oberösterreich konnte einem Beschäftigten aus dem Bezirk Rohrbach behilflich sein.
Die Arbeiterkammer Oberösterreich konnte einem Beschäftigten aus dem Bezirk Rohrbach behilflich sein.
Arbeiterkammer OÖ

Bei der Endabrechnung fiel einem Angestellten aus dem Bezirk Rohrbach auf: Die noch offenen 31 Urlaubstage wurden ihm nicht ausgezahlt. Über die Urlaubstage wurde außerdem keine Vereinbarung getroffen. Daraufhin wandte er sich an die Arbeiterkammer Rohrbach. 

Bei Endabrechnung gezweifelt

Die AK überprüfte die Endabrechnung und stellte fest, dass sie nicht ausbezahlt, sondern als verbraucht verbucht wurde. Laut AK ist dieser Vorgang rechtswidrig.

Die Rechtsschützer hakten bei dem Betrieb nach. Mit Erfolg: Schließlich wurde dem Betroffenen für die nicht bezahlte Urlaubsersatzleistung eine Summe von rund 2.300 Euro überwiesen.

Grundsätzlich ist der Urlaub auch bei einer Dienstfreistellung in der Kündigungsfrist zwischen Arbeitnehmer und -geber zu vereinbaren.

"Der Fall aus dem Bezirk Rohrbach zeigt auch, wie wichtig die Beratung direkt in der Region für unsere Mitglieder ist", sagt AK-Präsident Andreas Stangl. Neben einem oft hektischen Alltag seien kurze, unkomplizierte Wege das Um und Auf.

Mann im Krankenstand gekündigt

Auch ein Angestellter aus dem Bezirk Vöcklabruck holte sich rechtliche Unterstützung der Arbeiterkammer: Er war mehr als drei Jahre für seine Firma al Verkäufer tätig.

Als er sich im korrekt gemeldeten Krankenstand befand, bekam er von seinem Arbeitgeber per Post die Kündigung. Für den 60-Jährigen war das ein schwerer Schlag. Die AK nahm sich des Falles an.

Schließlich endete das erste Gerichtsverfahren mit einem rechtskräftigen Urteil im Sinne des Arbeitnehmers. Darüber hinaus beglich der Ex-Arbeitgeber auch die in einem zweiten Verfahren eingeforderten Provisionszahlungen. Somit erhielt der 60-Jährige 68.778,45 Euro inklusive Zinsen, die die AK vor Gericht für ihn erkämpfen konnte.

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