Niederösterreich

Kann ich meinen Urlaub selber festlegen? AK klärt auf

Leser Günter K. fragt: "Kann ich den Zeitpunkt und auch die Dauer meines Urlaubs einfach selbst festlegen?" Die AK Niederösterreich klärt auf.
Niederösterreich Heute
26.03.2026, 07:30
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Leser Günter K. fragt: "Kann ich den Zeitpunkt und auch die Dauer meines Urlaubs einfach selbst festlegen?"

"Urlaub muss immer zwischen Ihnen und Ihrem Arbeitgeber vereinbart werden! Dies gilt sowohl für den Zeitpunkt, als auch für die Dauer des Urlaubes. Wenn ein Urlaub einmal bewilligt wurde, kann er Ihnen jedoch nicht mehr einseitig gestrichen werden – außer die Firma hat dafür wichtige wirtschaftliche Gründe", heißt es seitens der AK Niederösterreich.

Und weiter: "In diesem Fall muss der Arbeitgeber allerdings die bereits getätigten Kosten übernehmen (z.B. Stornogebühren). Es gibt eine einzige Ausnahme: Jeder Arbeitnehmer hat das Recht, den Zeitpunkt eines Urlaubstages pro Urlaubsjahr einseitig zu bestimmen: den sogenannten "persönlichen Feiertag". Dieser Tag wird vom bestehenden Urlaubsanspruch abgezogen und muss schriftlich bekannt gegeben werden."

AK hilft weiter

"Bei Problemen beraten Sie unsere Arbeitsrechtsexperten kompetent", sagt AK Niederösterreich-Präsident und ÖGB NÖ-Vorsitzender Markus Wieser.

Weitere Infos: AK-Arbeits- und Sozialrecht unter der Tel.: 05 7171-22 000

Dieser Artikel basiert auf einer Kooperation zwischen "Heute" und der AK Niederösterreich.

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