Günter K. fragt: "Kann ich den Zeitpunkt und die Dauer meines Urlaubs einfach selbst festlegen?"
Dazu heißt es seitens der AK Niederösterreich: "Urlaub muss immer zwischen Ihnen und Ihrem Arbeitgeber vereinbart werden! Dies gilt sowohl für den Zeitpunkt, als auch für die Dauer des Urlaubes. Wenn ein Urlaub einmal bewilligt wurde, kann er Ihnen jedoch nicht mehr einseitig gestrichen werden – außer die Firma hat dafür wichtige wirtschaftliche Gründe. In diesem Fall muss der Arbeitgeber allerdings die bereits getätigten Kosten übernehmen (z.B. Stornogebühren)."
Und weiter: "Es gibt eine einzige Ausnahme: Jeder Arbeitnehmer hat das Recht, den Zeitpunkt eines Urlaubstages pro Urlaubsjahr einseitig zu bestimmen: den sogenannten "persönlichen Feiertag". Dieser Tag wird vom bestehenden Urlaubsanspruch abgezogen und muss schriftlich bekannt gegeben werden."
"Bei Problemen beraten Sie unsere Arbeitsrechtsexperten kompetent", sagt AK Niederösterreich-Präsident und ÖGB NÖ-Vorsitzender Markus Wieser.
Mehr Infos: AK-Arbeits- und Sozialrecht unter der Tel.: 057171-22 000
Dieser Artikel basiert auf einer Kooperation zwischen "Heute" und der AK Niederösterreich.