Niederösterreich

AK-Tipp – Darf der Arbeitgeber mich weniger einteilen?

"Mein Dienstgeber teilt mich immer wieder für weniger Stunden ein, als mein Dienstvertrag vorsieht. Darf er das?“, fragt Helena T. – die AK klärt auf.
Niederösterreich Heute
19.03.2026, 06:30
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Helena T. fragt: "Mein Dienstgeber teilt mich immer wieder für weniger Stunden pro Woche ein, als mein Dienstvertrag vorsieht. Darf er das?"

"Durch den Arbeitsvertrag haben Sie mit Ihrem Arbeitgeber die Vereinbarung getroffen, Ihre Arbeitskraft für eine festgelegte Stundenanzahl pro Woche zur Verfügung zu stellen. Wenn dieser Sie nicht in vollem Stundenumfang einteilt, ist das nicht Ihr Problem. Wenn Ihr Arbeitgeber Sie nach Hause schickt, obwohl Sie arbeitsbereit sind, ist das eine Dienstfreistellung", heißt es seitens der AK Niederösterreich.

"Sie müssen voll bezahlt werden"

Und weiter: "Sie müssen für diese Zeit voll bezahlt werden, so als hätten Sie normal gearbeitet. Es dürfen Ihnen keine Minusstunden geschrieben werden und Sie müssen die ausgefallene Zeit auch nicht später einarbeiten. Unser Tipp: Zeichnen Sie unbedingt Ihre täglichen Arbeitszeiten auf und kontrollieren Sie Ihre Lohn- und Gehaltsabrechnungen!"

AK hilft weiter

"Bei Problemen beraten Sie unsere Arbeitsrechtsexperten kompetent", sagt AK Niederösterreich-Präsident und ÖGB NÖ-Vorsitzender Markus Wieser.

Weitere Infos: AK-Arbeits- und Sozialrecht unter der Tel.: 05 7171-22 000.

Dieser Artikel basiert auf einer Kooperation zwischen "Heute" und der AK Niederösterreich.

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