Leser Herbert L. fragt: "Ich hatte die letzten zwei Jahre so viel zu tun, dass mir ich nur wenig Urlaub genommen habe. Kann mein Urlaub deshalb verfallen?"
Seitens der AK Niederösterreich heißt es dazu: "Urlaub sollte möglichst bis zum Ende jenes Urlaubsjahres verbraucht werden, in dem er entstanden ist. Ist dies nicht möglich, wird der offene Urlaubsanspruch in das folgende Jahr mitgenommen. Zu einer Verjährung kann es dann kommen, wenn sich drei volle Urlaubsansprüche angesammelt haben und ein vierter Urlaubsanspruch ansteht."
Und weiter: "Arbeitnehmer müssen allerdings zeitgerecht von Ihrem Arbeitgeber über die mögliche Verjährung des Resturlaubs informiert werden. Kommt der Arbeitgeber dieser Pflicht nicht nach, verjähren offene Urlaubsansprüche im Ausmaß von vier Wochen pro Urlaubsjahr nicht."
"Bei Fragen oder Problemen beraten Sie unsere Arbeitsrechtsexperten kompetent", sagt AK Niederösterreich-Präsident und ÖGB NÖ-Vorsitzender Markus Wieser.
Weitere Infos: AK-Arbeits- und Sozialrecht unter der Tel.: 057171-22 000