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Kartnig kassiert nächstes Teilurteil: 7 Monate Haft

Heute Redaktion
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Ex-Sturm-Graz-Präsident Hannes Kartnig ist am Dienstag wegen schweren Betrugs in Bezug auf die gefälschten Eintrittskartenabrechnungen nicht rechtskräftig zu sieben Monaten Haft verurteilt worden.

Es handelt sich um ein weiteres Teilurteil. Der ehemalige Sturm-Sekretär wurde nicht rechtskräftig als Beitragstäter zu fünf Monaten bedingter Haft verurteilt.

"Ich bin menschlich am Ende"

Kartnig sagte in seinem Schlusswort, der Staatsanwalt schlage wild um sich "und nur mehr gegen mich". Er betonte einmal mehr, er habe sich nie persönlich bereichert. "Ich habe alles gestanden, was ich gemacht habe, aber ich kann nichts gestehen, was ich nicht getan habe", so der Ex-Präsident. "Ich bin menschlich am Ende und bitte um ein mildes Urteil".

In seinem Schlussplädoyer betonte Staatsanwalt Johannes Winklhofer, es habe sich bei den falschen Kartenabrechnungen "um keinen kleinen Betrug" gehandelt. Nach Meinung von Verteidiger Roland Kier fehlt nach wie vor die Rechtsgrundlage für Abgaben an die Bundesliga und den Fußballverband und daher auch für eine Verurteilung.

"Die Drecksarbeit hat er andere machen lassen"

Der Ankläger führte aus, dass Kartnig dem ehemaligen Sekretär Anweisungen zur Abgabenverkürzung bei den Eintrittskarten gegeben hat. "Die Drecksarbeit hat er andere machen lassen", war der Staatsanwalt überzeugt. Er verlangte eine unbedingte Strafe und ein Fußfesselverbot für den Ex-Sturm Präsidenten. Milder beurteilte er den mitangeklagten ehemaligen Sekretär, der seiner Meinung nach nur aus Anweisung gehandelt habe.

Anwalt Roland Kier verwehrte sich dagegen, dass seinem Mandanten die ganze Schuld zugeschoben wurde. "Laut Staatsanwalt war alles Böse Herr Kartnig". Allerdings könne "die Realität so nicht funktionieren", bei einem Verein dieser Größe könne nicht einer allein für alles verantwortlich gewesen sein.

Der Verteidiger des Ex-Sekretärs, Harald Christandl, zeigte sich erfreut über das Plädoyer des Anklägers: "Er hat richtig dargestellt, wer der Indianer und wer der Häuptling war."

Am 4. Dezember geht es mit den restlichen drei Angeklagten weiter, es handelt sich dabei aber nur um einen kleinen Teil des Finanzstrafverfahrens, das wiederholt werden muss.