Pistengaudi gibt es für einen Skihütten-Wirt aus Salzburg wohl demnächst nur noch bei einer Alpin-Übung in Bundesheer-Uniform. Der Salzburger, der auch noch eine Landwirtschaft betreibt, hatte um eine Befreiung von der Wehrpflicht angesucht. Das ist in Ausnahmefällen möglich, aber nur wenn "besonders rücksichtswürdige" Gründe vorliegen.
Der Hüttenwirt gab an, durchschnittlich zwölf Stunden pro Tag zu arbeiten. Im Jahr 2023 verdiente er laut VwGH 94.000 Euro mit seinem Gastgewerbebetrieb und der Zimmervermietung, dazu kommen noch rund 32.000 Euro pro Jahr aus der Landwirtschaft. Der Hüttenwirt ist auch an einem Chaletdorf beteiligt, seine Hausbanken gewährten dem finanzstarken Wirt großzügige Kredite.
Weder das Militärkommando Salzburg noch das Bundesverwaltungsgericht sahen einen Grund für eine Befreiung gegeben. Denn die gut gehenden Betriebe seien nicht gefährdet, die Familie hätte Mittel, um Leiharbeiter zu engagieren. Sechs Monate Grundwehrdienst würden sich ausgehen, so die Argumentation.
Das Höchstgericht schickte den Fall zurück, weil keine mündliche Verhandlung abgehalten worden war. Kurz sah es gut aus für die Befreiung des Hüttenwirts. Doch die Gerichtsverhandlung wurde nachgeholt, Familienmitglieder sagten aus. Ernüchterndes Ergebnis: Lebenswichtige Interessen der Angehörigen würden durch den Präsenzdienst nicht gefährdet sein, berichtete "Die Presse". Dieser Meinung schloss sich das Höchstgericht nun an – der Wirt muss zum Heer. Der Fall ist auf der Seite des Verwaltungsgerichtshofs veröffentlicht worden.