Retourkutsche bzw. Racheaktion der Ex-Partnerin oder Tierquälerei? Diese Frage war am 1. Juni bereits und am heutigen 1. Juli am Landesgericht St. Pölten zu klären.
Laut Anklage soll ein 21-Jähriger die Katzen „Flecki“, „Joschi“ und „Filou“ in Niederösterreich geschlagen und getreten haben. Eine Samtpfote soll er im Badezimmer kalt abgespritzt und dann im Februar vor die Tür gesetzt haben (es gilt die Unschuldsvermutung).
Der Angeklagte hatte die Vorwürfe am ersten Prozesstag in St. Pölten bestritten: „Die Tiere machten mir immer ins Bett, daher gab es einen Klaps. Getreten oder gar geschlagen habe ich sie jedoch sicherlich nie. Und ja, ich habe eine verdreckte Katze und mich selbst abgeduscht und dann den Vierbeiner vor die Türe gesetzt. Es gibt aber eine Katzenklappe, das heißt, die Katze konnte jederzeit wieder hinein.“
Am Freitag, 1. Juli, ging der Prozess weiter, diesmal setzte es auch ein Urteil: Freispruch.
Hinsichtlich des Abduschens und Freisetzens der Katze "Filou" im Februar 2022 auf eine nahegelegene Wiese – dies hatte der Angeklagte wie berichtet zugegeben – endete der Prozess in einer Diversion. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.