Das übelriechende Katzenklo stank einem Familienvater (38) aus Wien offenbar so, dass er seiner Teenager-Tochter gegenüber handgreiflich geworden sein soll. Doch dem Ukrainer soll die Hand nicht nur einmal ausgerutscht sein. Am Dienstag wurde dem ehemaligen Boxtrainer und nunmehrigen IT-Fachmann am Wiener Landl wegen Körperverletzung, gefährlicher Drohung, versuchter Nötigung und fortgesetzter Gewaltausübung der Prozess gemacht. Nach mehreren Vorfällen mit Polizeieinsätzen zwischen 2023 und 2026 klickten für ihn im April die Handschellen.
Nun wirft die Staatsanwaltschaft dem Familienvater zahlreiche Übergriffe vor. Einmal habe er seiner Ehefrau ein Hämatom geschlagen, später habe er sie gewürgt und ihr mehrfach mit der Faust ins Gesicht geschlagen, heißt es. Zwei seiner vier minderjährigen Töchter soll der Selbstständige wiederholt geohrfeigt und geschlagen haben – er bestreitet. Die Opfervertreterin brachte vor, dass in einem Fall eine Tochter eine aufgeplatzte Lippe erlitt, in einem anderen Fall sei ihr nach Schlägen mit dem Schirm einer Kappe ein Pfeifton im Ohr geblieben. Sie verlangte 2.500 Euro Schmerzengeld für die Mutter und eine Tochter, 1.500 Euro für die andere Tochter.
Streit um Katzenklo eskalierte
Ein zentraler Anklagepunkt betrifft einen Vorfall vom 11. Mai 2025. Laut Anklage schlug der Mann seiner Tochter zweimal auf Ohr und Hinterkopf, nachdem es einen Disput über das Reinigen des Katzenklos gegeben hatte.
Vor Gericht schilderte der Angeklagte es anders: Die Tochter hätte das Katzenklo reinigen sollen, "weil sie sich schließlich die Katzen gewünscht hatte". Während er im Home-Office saß, habe es in der Wohnung "stark gerochen", weswegen er die Tochter ans Putzen erinnert haben will. Seine Ehefrau habe ihm jedoch aufbrausend erklärt, dass die gemeinsame Tochter sicherlich keine Putzfrau sei. Auch die Tochter erklärte frech, er könne das Katzenklo selbst reinigen, da er ja zu der Zeit als einziger in der Wohnung war, als das Klo zu stinken begann.
Da soll er der 13-Jährigen gedroht haben, ihren Kopf "an die Wand zu schlagen, bis er verschmiert", heißt es in der Anklage. Er meinte vor Gericht, sie habe nur ein ukrainisches Sprichwort mit dem Wort Wand missverstanden. Immerhin gestand er etwas ein: Ob er gedroht habe, sie "in der Donau zu ertränken?" – "Ja, das habe ich. Aber es war liebevoll gemeint", so der Mandant von Anwalt Vadim Gusenov. "In Österreich ist es halt verboten, seine Kinder zu schlagen und mit dem Tod zu bedrohen", belehrte ihn die Richterin.
Für eine bessere Übersetzung von Audio-Mitschnitten wurde die Verhandlung schließlich vertagt. Der Familienvater wurde jedoch – unter strengen Auflagen – vorerst aus der U-Haft entlassen. Für ihn gilt die Unschuldsvermutung.