Ein Anästhesist musste sich nun wegen grob fahrlässiger Tötung am Wiener Landl verantworten. Der Mediziner soll eine Patientin bei einer Kiefer-OP in einer Zahnarztpraxis unter Vollnarkose gestellt haben –für die 55-Jährige endete das tödlich. Der Mediziner wies die Vorwürfe zurück.
Er habe "den Arbeitsplatz für alle Eventualitäten vorbereitet". Die Narkose habe er "streng nach dem standardisierten Prozedere eingeleitet", so der Angeklagte am Dienstag vor Gericht . Die Narkosemaschine habe jedoch Probleme bereitet. "Der erste Funktionstest bei der Maschine hat nicht funktioniert."
Der Anästhesist stellte daraufhin auf den manuellen Beatmungsmodus um. In dieser Situation sei der Beatmungsbeutel abgerissen. Als der Puls der Patientin ausgesetzt habe, habe er sie intubiert, "um einen weiteren Sauerstoffabfall zu verhindern". Als er bemerkt habe, "dass es ihr nicht so gut geht, habe ich mit der Reanimation begonnen".
Der alarmierte Notarzt stellte beim Eintreffen in der Ordination blaue Lippen der Frau fest. Auf den Vorhalt der Richterin, die Patientin habe einen Kreislaufstillstand erlitten, antwortete der Angeklagte: "Deswegen haben wir reanimiert. Als sie abtransportiert worden ist, war sie nicht hirntot. Sie war am Leben."
Die 55-Jährige hatte sich einer komplizierten Kieferoperation unterziehen wollen und sich wegen ihrer Angst vor dem mehrstündigen Eingriff für eine Vollnarkose entschieden. Der Angeklagte erklärte, er habe mit der Frau zwei ausführliche Aufklärungs- und Beratungsgespräche geführt. Auch ihr Körpergewicht habe "in keiner Weise Bedenken gegeben" und kein erhöhtes Narkoserisiko dargestellt.
Die Staatsanwaltschaft geht hingegen davon aus, dass das Vorgehen des Anästhesisten einen Kreislaufstillstand und eine Sauerstoffunterversorgung des Gehirns verursachte. Die Frau starb mehrere Tage nach ihrer Einlieferung ins Spital an einem Herz-Kreislauf-Versagen.
Der Angeklagte sprach den Angehörigen sein Mitgefühl aus. "Es tue ihm furchtbar leid, was passiert ist. Ich möchte den Hinterbliebenen mein Beileid aussprechen."
Als Zeuge sagte der behandelnde Zahnarzt aus, dass in seiner Ordination zwar ein mobiler Defibrillator vorhanden gewesen sei. Am Tag des Vorfalls sei dieser allerdings nicht vor Ort gewesen, "weil ihn jemand mitgenommen hat." Der Prozess am Wiener Landesgericht wird weiter fortgesetzt. Eine Entscheidung stand zunächst noch aus – die Unschuldsvermutung gilt.