Mediziner vor Gericht

"Blaue Lippen": Wienerin starb bei OP in Zahnarztpraxis

Nach dem Tod einer 55-Jährigen nach einer Vollnarkose in einer Wiener Zahnarztpraxis steht ein Anästhesist wegen grob fahrlässiger Tötung vor Gericht.
Thomas Peterthalner
07.07.2026, 14:20
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Ein Anästhesist musste sich nun wegen grob fahrlässiger Tötung am Wiener Landl verantworten. Der Mediziner soll eine Patientin bei einer Kiefer-OP in einer Zahnarztpraxis unter Vollnarkose gestellt haben –für die 55-Jährige endete das tödlich. Der Mediziner wies die Vorwürfe zurück.

"Streng nach Prozedere"

Er habe "den Arbeitsplatz für alle Eventualitäten vorbereitet". Die Narkose habe er "streng nach dem standardisierten Prozedere eingeleitet", so der Angeklagte am Dienstag vor Gericht . Die Narkosemaschine habe jedoch Probleme bereitet. "Der erste Funktionstest bei der Maschine hat nicht funktioniert."

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Puls setzte aus

Der Anästhesist stellte daraufhin auf den manuellen Beatmungsmodus um. In dieser Situation sei der Beatmungsbeutel abgerissen. Als der Puls der Patientin ausgesetzt habe, habe er sie intubiert, "um einen weiteren Sauerstoffabfall zu verhindern". Als er bemerkt habe, "dass es ihr nicht so gut geht, habe ich mit der Reanimation begonnen".

Frau hatte blaue Lippen

Der alarmierte Notarzt stellte beim Eintreffen in der Ordination blaue Lippen der Frau fest. Auf den Vorhalt der Richterin, die Patientin habe einen Kreislaufstillstand erlitten, antwortete der Angeklagte: "Deswegen haben wir reanimiert. Als sie abtransportiert worden ist, war sie nicht hirntot. Sie war am Leben."

Kiefer-OP mit Vollnarkose

Die 55-Jährige hatte sich einer komplizierten Kieferoperation unterziehen wollen und sich wegen ihrer Angst vor dem mehrstündigen Eingriff für eine Vollnarkose entschieden. Der Angeklagte erklärte, er habe mit der Frau zwei ausführliche Aufklärungs- und Beratungsgespräche geführt. Auch ihr Körpergewicht habe "in keiner Weise Bedenken gegeben" und kein erhöhtes Narkoserisiko dargestellt.

"Es tut mir leid"

Die Staatsanwaltschaft geht hingegen davon aus, dass das Vorgehen des Anästhesisten einen Kreislaufstillstand und eine Sauerstoffunterversorgung des Gehirns verursachte. Die Frau starb mehrere Tage nach ihrer Einlieferung ins Spital an einem Herz-Kreislauf-Versagen.

Der Angeklagte sprach den Angehörigen sein Mitgefühl aus. "Es tue ihm furchtbar leid, was passiert ist. Ich möchte den Hinterbliebenen mein Beileid aussprechen."

Kein Defi in der Ordi

Als Zeuge sagte der behandelnde Zahnarzt aus, dass in seiner Ordination zwar ein mobiler Defibrillator vorhanden gewesen sei. Am Tag des Vorfalls sei dieser allerdings nicht vor Ort gewesen, "weil ihn jemand mitgenommen hat." Der Prozess am Wiener Landesgericht wird weiter fortgesetzt. Eine Entscheidung stand zunächst noch aus – die Unschuldsvermutung gilt.

{title && {title} } pet, {title && {title} } 07.07.2026, 14:20
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