Zahnärztin Maria K. (Name geändert) hatte bei einer geplanten Fensterrenovierung in ihrer Wiener Praxis kein Glück. Über einen Kontakt soll die Medizinerin statt an einen Profi-Handwerker an einen ausgefeilten Schwindler geraten sein. Der Mann gab sich als "Sachbearbeiter" einer Baufirma aus, bei der er früher einmal gearbeitet hatte. Dann übermittelte er Maria K. ein Angebot für die erwünschte Fenstermontage in der Höhe von 20.400 Euro.
Der Burgenländer soll die Zahnärztin geschickt dazu gebracht haben, ihm 12.800 Euro zu überweisen – Gegenleistung gab es keine. Zu dem Fenstertausch kam es nie – nun stand der 53-jährige "Baumeister" vor Gericht am Wiener Landl. Schwerer gewerbsmäßiger Betrug, lautete der Vorwurf der Anklage.
Statt zu liefern, soll der 53-Jährige die Ärztin immer wieder vertröstet haben. Laut Sachverhaltsdarstellung behauptete er etwa, selbst von Produktionsfirmen betrogen worden zu sein. Immer wieder seien neue Termine vereinbart und Fenster erneut vermessen worden.
Später soll der Beschuldigte die Frau auch noch zu weiteren Zahlungen für Bodenarbeiten gebracht haben. Dafür habe er sich als Mitarbeiter eines Malerbetriebs ausgegeben. Auch diese Arbeiten wurden laut Ermittlungen nie erledigt. Vor Gericht hieß es, der Angeklagte habe die Ärztin "durch die wahrheitswidrige Vorspiegelung diverse Arbeiten für sie durchzuführen" zu Zahlungen verleitet.
Laut den Ermittlungen von Berufsdetektiv Alexander Datzer soll eines der Angebote eine "Totalfälschung" gewesen sein. Der Geschäftsführer der betroffenen Firma erklärte demnach, der Angeklagte sei ein ehemaliger Mitarbeiter und bereits wegen Betrugsdelikten in Haft gewesen. Die geschädigte Ärztin sagte im Zeugenstand aus. Trotz angeblicher Rückzahlungs-Zusagen soll bis zu dem Gerichtstermin kein Cent zurückgeflossen sein.
„Betrugsfälle dieser Art werden häufig unterschätzt und viel zu selten angezeigt.“Alexander DatzerBerufsdetektiv
"Betrugsfälle dieser Art werden häufig unterschätzt und viel zu selten angezeigt. Dabei zeigt die Praxis, dass Täter oft wiederholt nach demselben Muster vorgehen", so Berufsdetektiv Datzer. "Jede Anzeige trägt dazu bei, solche Strukturen sichtbar zu machen und weitere Geschädigte zu verhindern", erklärt der Pressesprecher des Österreichischen Detektivverbandes. Er spricht damit ein großes Thema in Ermittlerkreisen an.
Der Angeklagte bekannte sich Dienstag (5.5.) nicht schuldig. Im Gerichtssaal leistete er dennoch eine teilweise Schadenwiedergutmachung, übergab der Zahnärztin 3.800 Euro in bar. Die Verhandlung wurde auf den 2. Juni vertagt, weil ein weiterer Zeuge beantragt wurde. Die Unschuldsvermutung gilt.