"Darmwind gelassen"

Wiener soll fürs Furzen 150 Euro Strafe zahlen

Skurrile Strafe für einen Wiener Juristen: Ihm entwich vor einem Streifenpolizisten ein Furz, dann flatterten ihm 2 Strafen über je 150 Euro ins Haus.
Newsdesk Heute
06.05.2026, 18:59
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Kein Scherz: ein tatsächlicher "Schaas" soll einen Wiener jetzt 150 Euro Strafe kosten, sein Lachen darüber weitere wohlfeile 150 Euro – das berichtet jetzt die Wochenzeitung "Falter".

Der Mitarbeiter einer bekannten Wiener Anwaltskanzlei habe im vergangenen Dezember spätabends vor seiner Wohnung "durch das Entlassen eines Darmwinds in Gegenwart eines uniformierten Einsatzbeamten den öffentlichen Anstand verletzt", heißt es in der Strafverfügung gegen den Mann, die auch "Heute" vorliegt.

"Ich war in einem beruflichen Telefonat und gleichzeitig am Zigarettenautomaten, als der Streifenpolizist in ein paar Metern Entfernung an mir vorbeiging. Ich war mit den Gedanken wirklich woanders, als mich ein dringendes Bedürfnis der Natur überkam und mir ein Darmwind entwichen ist", schildert der Betroffene.

Da war der "Kiwara" plötzlich gar kein "Hawara" mehr: Nachdem der Mann vom Beamten zuerst nur belehrt wurde, dass er "keinen Schaas zu lassen habe", amüsierte sich der Jurist beim Nacherzählen am Handy unglücklicherweise über die durchaus skurrile Situation, dass er herzhaft darüber lachen musste.

Das fand der Polizist aber alles andere als lustig. Er kam zurück und meinte demnach: "So, Ausweis bitte!" – "Leider war da der Uniformierte noch in Hörweite. Meine Rückfrage, ob ich jetzt zwei Anzeigen bekomme – eine wegen einem Schaas und eine wegen einem Lachen – wurde bejaht."

Die doppelte Strafverfügung über insgesamt 300 Euro – einerseits wegen "Verletzung des öffentlichen Anstands" und andererseits, weil die "rechtmäßig geführte Amtshandlung ins Lächerliche gezogen" worden sei, hat der Wiener übrigens bisher noch nicht gezahlt.

Verwaltungsgericht fällte Urteil über Furz

Er erhob Einspruch, das Landesverwaltungsgericht prüfte den Furz-Fall ganz genau und kam laut "Falter" jetzt zu folgendem Schluss. "Dem Beschwerdeführer entwich der Darmwind unwillkürlich", ihm sei daher "kein Verschulden anzulasten". Auch mit dem Lachen seien die "Grenzen der freien Meinungsäußerung nicht überschritten worden". Damit ist gerichtlich festgehalten: Das öffentliche Furzen bleibt – zumindest in Wien – weiterhin erlaubt.

{title && {title} } red, {title && {title} } Akt. 06.05.2026, 19:13, 06.05.2026, 18:59
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