Mitspieler freisgesprochen

In Pool von Ball an Kopf getroffen! Kein Schmerzensgeld

Wer beim Ballspiel am Pool verletzt wird, trägt das Risiko selbst. Das entschied ein Gericht nach einem Unfall mit Zahnbruch in Bayern.
Newsdesk Heute
03.09.2025, 22:15
Loading...
Angemeldet als Hier findest du deine letzten Kommentare
Alle Kommentare
Meine Kommentare
Sortieren nach:

Kommentare neu laden
Nach oben

Ein Urlauber muss seinem Freund kein Schmerzensgeld zahlen, nachdem er ihn am Pool aus Versehen mit einem Ball am Hinterkopf getroffen hat. Das Amtsgericht Erlangen in Bayern hat das so entschieden – und das Urteil ist jetzt rechtskräftig, wie am Mittwoch bekannt wurde. Das Gericht stellte klar: Die Verletzung des Klägers sei ein typisches Risiko, das er mit seiner Teilnahme am Spiel bewusst eingegangen ist.

Die Freundesgruppe hat im Pool der Ferienanlage mit einem Ball gespielt. Der spätere Kläger war zuerst voll dabei, dann stellte er sich mit einer Bierdose an den Beckenrand. Ankommende Bälle warf er weiter zurück ins Wasser. Plötzlich wurde er von einem Ball am Kopf getroffen und stieß mit dem Gesicht gegen den Beckenrand. Dabei brach ihm ein Schneidezahn ab.

Der Mann forderte vom Ballwerfer die Zahnarztkosten von 228 Euro und 2.250 Euro Schmerzensgeld. Er behauptete, er habe klar gemacht, dass er nicht mehr mitspielt. Das Amtsgericht sah das aber anders: Der Kläger habe durch seine Teilnahme am Spiel das Risiko in Kauf genommen, von einem Ball getroffen zu werden.

Laut Aussagen anderer Freunde war das Gericht nicht überzeugt, dass der Kläger eindeutig gesagt hat, er spiele nicht mehr mit. Dass er am Beckenrand weiterhin Bälle zurückgeworfen hat, spreche dagegen. Damit habe er die Risiken akzeptiert. Das Gericht sah auch keinen Beweis dafür, dass der Freund den Ball absichtlich auf den Kopf des Klägers geworfen hat.

Der Kläger legte nach dem Urteil zuerst Berufung beim Landesgericht Nürnberg-Fürth ein. Aber auch dort sah man keinen Grund, das Urteil zu kippen. Das Risiko einer Verletzung sei noch größer gewesen, weil der Kläger mit einer Bierdose in der Hand im Pool gestanden ist. Eine schnelle Reaktion auf einen Sturz oder ein Ausrutschen sei so kaum möglich gewesen.

Das Landesgericht wies den Mann darauf hin, dass seine Berufung keine Aussicht auf Erfolg habe. Daraufhin zog er die Berufung zurück und das Erlanger Urteil wurde endgültig.

{title && {title} } red, {title && {title} } 03.09.2025, 22:15
Jetzt E-Paper lesen