Böser Stand-up-Paddle-Unfall

Genitalien verletzt – Wassersportler klagt Urlaubsziel

Böser Unfall: Ein Wassersportler stürzte auf dem Traunsee im Salzkammergut sehr unglücklich. Er klagte die betroffene Stadt Gmunden.
Oberösterreich Heute
07.08.2025, 04:00
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Ein wunderschöner Sommer-Sonntag endete im Vorjahr in einem Alptraum: Ein Pärchen ließ ein Stand-up-Paddle ins Wasser und machte sich in Richtung Schloss Ort auf. Die eigentlich kurze Strecke absolvierten sie schließlich mit einem schlimmen Manöver.

Gegen 15 Uhr blieben die beiden mit der an der Unterseite des Boards montierten Finne an einem Holzpfosten unter dem Wasser hängen. Das Brett kippte um, der junge Mann stürzte ins Wasser und stieß mit seinen Genitalien gegen die Spitze eines Pfahls.

Die Folge: unangenehme Verletzungen. Der 25-Jährige musste zur ambulanten Behandlung ins Krankenhaus.

Der Verunglückte zog daraufhin vor das Bezirksgericht Gmunden. Seine Begründung: Die Stadt hätte es besser wissen müssen, berichten die "Oberösterreichischen Nachrichten". Die Gemeinde wisse von den Pfosten seit langer Zeit, habe aber weder auf die Gefahrenstelle aufmerksam gemacht noch sie entschärft.

Überbleibsel einer alten Wehranlage

Fakt ist: Die hölzernen Piloten stehen seit mehr als 100 Jahren an der Stelle.

Sie sind Überbleibsel einer Wehranlage, die bis zu 20 Meter vom Ufer entfernt errichtet worden war.

In der Verhandlung berief sich der Kläger auf die Verletzung der sogenannten Verkehrssicherungspflichten. Er forderte mehr als 5.500 Euro: Schmerzensgeld und die Spitalskosten.

Die Anwälte der Stadtgemeinde argumentierten, dem Mann hätten die Pfeiler auffallen müssen. Außerdem sei das Board wegen der Benutzung durch zwei Personen "eingeschränkt manövrierfähig" gewesen.

Klage abgewiesen

Das Gericht ordnete einen Lokalaugenschein an und zum Schluss, dass die Piloten "unabhängig vom Sonnenstand" deutlich zu sehen seien. Es scheine "nahezu ausgeschlossen", dass die Pfähle von dem Sportler "noch nie bemerkt" worden seien.

Das Anbringen von zahlreichen Warnhinweisen oder ein Entfernen, um jeglichen Kontakt mit Schwimmern oder Wassersportlern auszuschließen, sei nicht zumutbar. Die Klage wurde abgewiesen, der 25-Jährige muss die Prozesskosten tragen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

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