Oberösterreich

Keine Anklage nach tödlichem Balkondrama

Das Balkondrama von Lenzing (OÖ) Anfang April bleibt ohne Konsequenzen. Das Verfahren gegen den Wohnungsbesitzer wurde eingestellt.

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Der Balkon des Zwei-Familienhauses, auf dem es zum tragischen Unfall kam.
Der Balkon des Zwei-Familienhauses, auf dem es zum tragischen Unfall kam.
Helmut Klein

Es war ein unfassbares Drama, dass sich am Ostermontag in Lenzing ( Bez. Vöcklabruck) ereignete. Wie berichtet hatte sich ein betonierter Balkon eines Wohnhauses  gelöst und war mit vier Personen 3,5 Meter in die Tiefe gestürzt. 

Dabei wurden drei Menschen, darunter der vierjährige Sohn der Wohnungsbesitzer verletzt. Die Großmutter des Buben, Michael B. (55) starb am Tag nach dem Unglück an ihren schweren Verletzungen. Sie hatten den Buben vermutlich geschützt, war dabei selbst tödlich verletzt worden.

Stützen entfernt

Wie später bekannt wurde, waren kurz vor dem Unglück die Stützen am Balkon entfernt worden. Der Ehegatte der 31-jährigen Tochter von Michaela B. soll vom Vorbesitzer die Information erhalten haben, dass die Steher lediglich Zierde seien und deshalb weg könnten. Hier der Artikel zum Nachlesen.

Die Staatsanwaltschaft ermittelte gegen den Mann wegen fahrlässiger Tötung. Doch es gibt kein Verfahren, wie die Krone berichtet. Ein Bausachverständiger entlastete den Mann, denn der Balkon war von der Baufirma falsch montiert worden, er wäre auch mit den Stützen womöglich irgendwann heruntergefallen.

Allerdings kann auch die Baufirma nicht zur Rechenschaft gezogen werden, sie gibt es nicht mehr. Das Haus war in den 60er-Jahren gebaut worden.

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