Sport
Keine Bewährung! Kartnig bleibt weiter im Knast
Der ehemalige Präsident des SK Sturm Graz, Hannes Kartnig, muss weiter in der Justizvollzugsanstalt Graz-Jakomini bleiben. Das Ansuchen des 63-Jährigen, auf Bewährung aus dem Gefängnis entlassen zu werden, fand beim Gericht kein Gehör. Kartnig ist seit März Freigänger.
Das letzte Drittel seiner Haftstrafe wegen Steuervergehen wollte der ehemalige Sturm Graz-Boss nicht im Gefängnis verbüßen, sondern auf Bewährung entlassen werden. "Normalerweise ist das Standard im Erstvollzug, wenn also jemand die erste Haft verbüßt", wird der Anwalt des Verurteilten, Roland Kier, auf "ORF.at" zitiert. "Beim Herrn Kartnig scheint das alles deshalb anders zu sein, weil sich das Landesgericht auf bezieht", so der Anwalt weiter.
"Vorzeigehäftling"
Damals hatte der Häftling, der mit einer Fußfessel unter Arrest stand, bei einem Abendessen und einem Opernbesuch gegen die Auflagen verstoßen. Kier will nun Beschwerde einlegen: "Der Herr Kartnig ist ja bis auf diese zwei Handlungen eigentlich ein Vorzeigehäftling." Nun muss das Oberlandesgericht entscheiden. Vom Grazer Gericht gibt es keine Stellungnahme zur Abweisung des Antrages.
Der 63-Jährige wurde in zwei weiteren Verfahren zu vier Jahren und weiteren sieben Monaten verurteilt. Gegen beide Sprüche legten Kartnigs Anwälte Nichtigkeitsbeschwerde ein.