Mordprozess in Klagenfurt

Keine Verbindung nach Moskau – Mann (45) freigesprochen

Am Klagenfurter Landesgericht war ein 24 Jahre alter Mordfall aus Russland Thema einer Verhandlung. Am Ende wurde der Beschuldigte freigesprochen.
Newsdesk Heute
24.06.2025, 15:48
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Am Dienstag war Klagenfurter Landesgericht Schauplatz eines etwas ungewöhnlichen Prozesses. Verhandelt wurde ein mutmaßlicher Mordfall, der fast 24 Jahre zurückliegt. Anfang Juli 2001 wurde im russischen Dimitrovgrad ein Mann im Zuge einer Barschlägerei erstochen. Der Beschuldigte in dem Fall: ein mittlerweile 45-jähriger Tschetschene, der mit seiner Familie in Villach lebt.

Durch einen Abgleich von Fingerabdrücken war der Mann 2021 ins Visier der russischen Behörden geraten. Moskau verlangte daraufhin die Auslieferung des Tschetschenen, was von österreichischer Seite allerdings abgelehnt wurde. Begründet wurde die Entscheidung damit, dass der Mann in Russland keinen fairen Prozess erwarten könnte.

Falsche Vorwürfe

In der Verhandlung meinte der in Österreich unbescholtene Beschuldigte, dass man ihm ein Verbrechen in die Schuhe schieben wolle. Ihm zufolge hätten damals mehrere Männer auf seinen Freund eingeprügelt, er wollte diesem lediglich helfen. Nachdem ihm dies geglückt war, seien beide aus der Kneipe geflohen.

Der 45-Jährige geht davon aus, dass er damals Opfer der Attacke werden sollte. Im Zuge des Handgemenges habe die Klinge versehentlich den Falschen erwischt. Er selbst habe erst am nächsten Tag erfahren, dass bei der Rauferei jemand ums Leben kam und er verdächtigt wird. Daher sei er damals auch geflohen.

IT-Probleme

Um in der Causa Licht ins Dunkle zu bringen, hätte es eine Videoschalte nach Moskau geben sollen. Trotz mehrerer Versuche kam diese allerdings nicht zustande. Einem IT-Mitarbeiter zufolge sei die Verbindung aus technischen Gründen nicht möglich gewesen. Was somit blieb, waren nur vier vage Zeugenaussagen. Einen Messerstich konnte keine davon bestätigen.

Somit fiel das Urteil nach kurzer Beratung auch einstimmig aus. Der Tschetschene wurde mit acht zu null Stimmen freigesprochen. Rechtskräftig ist das Urteil jedoch vorerst nicht, da die Staatsanwaltschaft keine Erklärung abgab.

{title && {title} } red, {title && {title} } Akt. 24.06.2025, 16:10, 24.06.2025, 15:48
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