Nach einer sehr fragwürdigen Unternehmenspraktik hat die Kärntner Arbeiterkammer für Gerechtigkeit gesorgt. Es ging dabei um eine Kellnerin. Sie erhielt eines Tages völlig überraschend einen Anruf, dass sie noch am selben Tag mehrere Stunden früher als vereinbart ihren Dienst antreten solle.
Berechtigterweise lehnte sie das ab, doch schon tags darauf der nächste Schock: Für den Folgetag, an dem sie eigentlich frei haben sollte, war sie nunmehr für einen Dienst eingetragen. Wieder teilte sie mit, das nicht zu akzeptieren.
Die Reaktion des Arbeitgebers fiel drastisch aus. Per Firmen-Chat wurde ihr die fristlose Entlassung mitgeteilt, drei Tage später wurde das per Auflösungsschreiben bestätigt.
"Eine derartige Vorgehensweise ist rechtlich nicht haltbar", betont AK-Arbeitsrechtsexpertin Stefanie Unterpirker und führt aus: "Kurzfristige Dienstplanänderungen sind nur mit der Zustimmung der Beschäftigten zulässig. Eine Verweigerung rechtfertigt grundsätzlich keine fristlose Entlassung."
Die Kellnerin wandte sich an die Arbeiterkammer. Diese erkämpfte für die Betroffene eine Kündigungsentschädigung und Lohn- sowie weiteren Beendigungsansprüche wie Urlaubsersatzleistung und Sonderzahlungen. Insgesamt bekommt sie nun 6.900 Euro brutto.
AK-Präsident Günther Goach betont: "Dieser Fall zeigt einmal mehr: Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sind nicht schutzlos. Wir stehen unseren Mitgliedern zur Seite - kompetent und kostenlos!"