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Kicker mit "Hitler-Stutzen" freigesprochen

Heute Redaktion
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Für große Aufregung sorgte im Oktober 2015 beim 4:4-Unentschieden zwischen ASKÖ Wölfnitz und Zell/Sele im Kärntner Fußball-Unterhaus ein Wölfnitz-Spieler, der während des Spiels Stutzen mit der als Nazi-Symbol bekannten Aufschrift "88" trug. Er soll außerdem Spieler der slowenischen Volksgruppe aufs Übelste beschimpft haben. Am Mittwoch steht der 25-Jährige vor Gericht.

Für große Aufregung sorgte im Oktober 2015 beim 4:4-Unentschieden zwischen ASKÖ Wölfnitz und Zell/Sele im Kärntner Fußball-Unterhaus ein Wölfnitz-Spieler, der während des Spiels Stutzen mit der als Nazi-Symbol bekannten Aufschrift "88" trug. Er soll außerdem Spieler der slowenischen Volksgruppe als "Scheiß Jugos" beschimpft und den Hitler-Gruss gemacht haben. Vor Gericht wurde er am Mittwoch freigesprochen.

Der Spieler wurde mit den Stutzen fotografiert. Die "88" bedeutet in Nazi-Kreisen "Heil Hitler", weil es sich beim Buchstaben H um den achten Buchstaben des Alphabets handelt und außerdem "SS", weil S von hinten nach vorne gezählt der achte Buchstabe ist.

Spieler: Nur seine Glückszahl

Der Spieler behauptete laut "orf.at", von der Bedeutung nichts gewusst zu haben und dass die "88" nur seine Glückszahl sei. Außerdem helfe ihm die Kennzeichnung, seine Socken wiederzufinden. Auch sein Trainer, Alexander Suppantschitsch glaubt an diese Version, der Spieler habe nichts mit Nazis zu tun. Vor Gericht plädierte er am Vormittag auf nicht schuldig.

"Scheiß Jugos, ihr gehört's alle vergast ..."

Die Nazi-Symbolik ist nur ein Teil des Vorwurfs. Der Wölfnitz-Spieler soll zum der slowenischen Minderheit angehörenden Gegenspieler die Worte "Scheiß Jugos, ihr gehört's alle vergast und erschossen" und "Es gibt nur einen Führer" gesagt haben. Auch habe er die Hand zum Hitlergruß erhoben. Schiedsrichter Michael Maier griff nicht ein. Ein Spieler habe sich zwar bei ihm über die Beschimpfung beschwert, aber nichts über den konkreten Inhalt gesagt. Er selbst habe die Aussage nicht gehört und daher auch keine Strafe aussprechen können. Der Anwalt des Angeklagten argumentierte, dass niemand außer den beiden Spielern den Hitler-Gruss gesehen habe. 

Foto: Mit Lächeln im Gesicht neben Hakenkreuz

Auf dem Computer des Angeklagten fanden sich Fotos, auf denen er lächelnd neben einem Hakenkreuz posiert. Der Mann meinte, die Bilder seien in einem australischen Museum entstanden. Nur einige der insgesamt 500 Bilder seien "einschlägig". Mit dem Nationalsozialismus habe er nichts am Hut und wisse auch nicht viel darüber. 

Gegner erstatteten Anzeige, Fußballverband suspendierte

Zwei Spieler von Zell/Sele erstatteten Anzeige, der Verfassungsschutz ermittelte. Vor Gericht wurden der Spieler zwar freigesprochen, vom Fußballverband jedoch suspendiert. Landeshauptmann und Sportreferent Peter Kaiser zeigte sich "angewidert", die Angelegenheit dürfe nicht als Lausbubenstreich abgetan werden.

Bis zu zehn Jahre Haft drohten

Wäre der Fußballer schuldig befunden worden, hätte ihm neben einer Sperre, eines Stadionverbots und einer Geldstrafe auch eine Strafe wegen Wiederbetätigung gedroht. Der Strafrahmen beträgt bis zu zehn Jahre Haft.