Werbung trotz Bezahlabo

Frist endet! So holst du dir noch 80€ von Amazon zurück

Nur noch bis Dienstag können sich Amazon-Prime-Kunden wegen Werbung bei Prime Video einer gewaltigen Sammelklage anschließen.
Digital  Heute
08.06.2026, 17:32
Hör dir den Artikel an:
00:00 / 02:45
1X
BotTalk
Loading...
Angemeldet als Hier findest du deine letzten Kommentare
Alle Kommentare
Meine Kommentare
Sortieren nach:

Kommentare neu laden
Nach oben

Amazon Prime Video zeigt trotz kostenpflichtigem Abo weiterhin Werbung. Verbraucherschützer kritisieren das als unzulässige Preiserhöhung und werfen dem Unternehmen vor, den Dienst für zahlende Kunden zu verschlechtern.

Deutsche Verbraucherschützer haben deshalb eine Sammelklage gegen Amazon eingereicht. Sie argumentieren, dass die zusätzliche Werbung im Bezahlangebot nicht zulässig sei und die Kunden benachteilige. Gut 308.000 Betroffene haben sich dem Verfahren in der Zwischenzeit angeschlossen. Doch die Zeit drängt: Die Frist läuft am Dienstag (9. Juni) aus!

"Heute" auf Google als bevorzugte Quelle festlegen

Anspruchsberechtigt sind sowohl Kunden, die für 2,99 Euro pro Monat das werbefreie Zusatz-Abo abgeschlossen haben, als auch jene Nutzer, die seit der Änderung Werbung in Kauf nehmen mussten. Während zahlende Kunden ihr Geld zurückfordern könnten, steht den übrigen Betroffenen möglicherweise eine Entschädigung in Höhe des Zusatz-Abos zu.

Konkret geht es um 2,99 Euro pro Monat beziehungsweise 35,88 Euro pro Jahr. Da das Verfahren laut Verbraucherschützern bereits seit 2024 läuft, summiert sich die mögliche Forderung inzwischen auf rund 80 Euro pro Abo.

Die Teilnahme erfolgt online über das Anmeldeformular des Bundesamts für Justiz. Nach Angaben der Verbraucherzentrale dauert das Ausfüllen nur etwa zehn Minuten. Für Teilnehmer entstehen keine Kosten. Nach erfolgreicher Anmeldung erscheint zunächst eine Bestätigungsseite, die offizielle Anmeldebestätigung wird anschließend per Post zugestellt.

Eile ist allerdings geboten: Das Klageregister schließt am 9. Juni. Bis zu diesem Zeitpunkt muss die Anmeldung beim Bundesamt für Justiz eingelangt sein. Danach ist eine Teilnahme an der Sammelklage nicht mehr möglich.

Wie der "Standard" berichtet, rechnen die Verbraucherschützer allerdings damit, dass die Klage in erster Instanz möglicherweise keinen Erfolg haben könnte. Die entsprechenden Klauseln, die die Klageseite angeführt habe, sehe das Gericht nicht so eindeutig wie die Kläger.

"Sollte das Gericht die geäußerte Rechtsauffassung auch im Urteil beibehalten, werden wir in jedem Fall den Weg zum Bundesgerichtshof gehen", kündigt Andreas Eichhorst, Vorsitzender der Verbraucherzentrale Sachsen, welche die Sammelklage vor Gericht gebracht hat, an. "Entscheidend ist, was am Ende herauskommt."

Amazon weist die Vorwürfe weiterhin zurück und hält sein Vorgehen für rechtmäßig.

{title && {title} } red, {title && {title} } 08.06.2026, 17:32
Jetzt E-Paper lesen