Werbe-Ärger

Mega-Klage! So holst du dir von Amazon 80 Euro zurück

Amazon-Prime-Kunden (auch aus Österreich!) können sich wegen Werbung bei Prime Video einer gewaltigen deutschen Sammelklage anschließen.
Team Wirtschaft
20.05.2026, 17:49
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Viele Amazon-Prime-Kunden ärgern sich seit Anfang 2024 über Werbung bei Prime Video. Wer weiter ohne Werbeunterbrechungen streamen wollte, musste zusätzlich 2,99 Euro im Monat zahlen – sehr zum Unmut von Konsumentenschützern, die dagegen vor Gericht zogen.

Gut 220.000 Abonnenten haben sich Klage angeschlossen

Fast zwei Jahre nach Einreichung einer Sammelklage wegen unzulässiger Werbung startet nun (19. Mai) vor dem Bayerischen Obersten Landesgericht in München die mündliche Verhandlung in der Sammelklage der Verbraucherzentrale Sachsen. Gut 220.000 Betroffene haben sich dem Verfahren in der Zwischenzeit angeschlossen.

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Kunden hätten Änderung klar zustimmen müssen

Der Vorwurf der Verbraucherschützer: Amazon hätte diese Änderung nicht einfach per E-Mail ankündigen und dann umsetzen dürfen. Aus ihrer Sicht hätte es dafür die klare Zustimmung der Kunden gebraucht. Amazon weist die Vorwürfe zurück und betont, man habe die Kunden rechtzeitig und im Einklang mit geltendem Recht informiert.

Auch Abonnenten aus Österreich können mitmachen

Wer sich über die Umstellung ärgert und bisher nichts getan hat: Mitmachen können sowohl Kunden, die um 2,99 Euro das Zusatz-Abo für werbefreies Streaming gebucht haben, als auch solche, die nicht extra zahlen und seither Werbung eingeblendet bekommen. Erstere könnten das Geld retour erhalten, die anderen eine Entschädigung im Wert des Zusatz-Abos.

Verbraucherzentrale rechnet mit bis zu 80 Euro pro Person

Wie viel man bekommen könnte? Im Einzelnen geht es um 2,99 Euro im Monat, also um 35,88 Euro im Jahr. Da das Verfahren laut Verbraucherschützern bereits seit 2024 läuft, hat sich die mögliche Entschädigung mittlerweile auf rund 80 Euro pro Abo summiert.

Eine Teilnahme ist kostenlos

Die Anmeldung läuft online über das Formular des Bundesamts für Justiz. Laut Verbraucherzentrale dauert das Ausfüllen zehn Minuten. Teilnehmern entstehen durch die Klage keine Kosten. Wer mitmacht, sollte nach dem Ausfüllen und Absenden eine Bestätigungsseite sehen. Die Anmeldebestätigung kommt später per Post.

Anmeldung noch bis 9. Juni möglich

Lange Zeit bleibt nicht mehr: Das Klageregister schließt am 9. Juni 2026. Bis dahin muss die Anmeldung beim Bundesamt für Justiz eingegangen sein. Zu einem späteren Zeitpunkt ist ein Einstieg in diese Sammelklage nicht mehr möglich.

Wer sich anschließen möchte: Auf ihrer Seite informiert die Verbraucherzentrale Sachsen ausführlich – samt Ausfüllhilfe für das Formular des Bundesamts für Justiz.

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