Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hat sich mit dem Volksbanken-Verbund auf eine Rückzahlung von sogenannten Bestandsprovisionen geeinigt. Laut Aussendung des VKI geht es dabei zum Teil um Hunderte Euro pro Fall.
Diese Provisionen erhalten Banken von Kapitalanlagegesellschaften für die Vermittlung von Fonds. Laut VKI sind solche Zahlungen unzulässig, wenn sie Kundinnen und Kunden nicht offengelegt wurden. In solchen Fällen müssten sie zurückgezahlt werden.
Nach Ansicht des VKI wurden diese Provisionen bei der Vermittlung von Fonds durch Volksbanken jedenfalls bis zum 31. Dezember 2017 nicht ausreichend offengelegt. Die Volksbanken vertreten dazu eine gegenteilige Rechtsauffassung.
Trotz dieser unterschiedlichen Sichtweisen gibt es nun eine Einigung. Betroffene können sich einer Sammelaktion des VKI anschließen und eine Rückerstattung beantragen. Voraussetzung ist eine Anmeldung bis spätestens 23. Juni 2026 über www.vki.at/kick-back-2026.
Teilnehmen können Konsumenten, denen bis einschließlich 31. Dezember 2017 ein Fondsprodukt über eine Volksbank vermittelt wurde. Die Anmeldung ist kostenfrei.
Laut VKI können Rückzahlungen je nach Investitionssumme mehrere hundert Euro betragen. Bereits im Frühjahr 2025 hatte der VKI mit zwei anderen Banken ähnliche Lösungen erzielt und danach weitere Institute aufgefordert, entsprechende Angebote zu machen.
Der VKI sieht das Problem der unzureichenden Offenlegung von Bestandsprovisionen nicht nur bei einzelnen Banken, sondern in der gesamten Branche. Grundlage dafür sind Regelungen im Wertpapieraufsichtsgesetz, das Vorgaben für Provisionen und andere Zuwendungen im Interesse der Kundinnen und Kunden enthält.