Kein Geschäft mehr

VKI legt fiese Parkplatz-Abzocke endgültig lahm

Seit Jahren klingelten die Kassen bei Unternehmen, die sich auf Besitzstörungsklagen spezialisiert haben. Doch damit ist es jetzt vorbei.
Maxim Zdziarski
03.03.2026, 19:00
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Jahrelang sorgten hohe Zahlungsforderungen für Empörung bei Autofahrern in Wien. "Heute" berichtete seit 2020 über die fiese Abzocke mit Besitzstörungsklagen. Sechs Jahre später dürfte damit endgültig Schluss sein.

Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hat im Auftrag des Sozialministeriums eine Verbandsklage gegen den Wiener Unternehmer Michael Nowak eingebracht. Vor wenigen Tagen wurde am Handelsgericht Wien ein gerichtlicher Vergleich abgeschlossen.

Unternehmer kassiert mit Firmengeflecht ab

Laut Klage soll Michael Nowak wirtschaftlicher Eigentümer beziehungsweise maßgeblicher Einflussnehmer mehrerer Firmen gewesen sein, die solche Besitzstörungsschreiben verschickten. Über ein Firmengeflecht sollen mehrere Parkflächen betrieben worden sein, auf denen dieses Modell angewandt wurde. "Heute" zeigte 2023 auf, wie die Firmen untereinander Parkplätze vermieteten, um mehrfach abkassieren zu können.

Besonders berüchtigt war dabei die Adresse Franz-Eduard-Matras-Gasse 5–7 in der Wiener Donaustadt. Dort flog das ganze nämlich auf: Es reichte oft schon ein kurzes Wenden in einer Sackgasse, um Wochen später Post mit Forderungen von mehreren hundert Euro zu erhalten. Mehrere Organisationen, darunter der ÖAMTC und die Arbeiterkammer, waren bereits zuvor gegen beteiligte Firmen vorgegangen.

Bis zu 800 Euro fürs Wenden gefordert

Im Zentrum steht die sogenannte "Parkplatz-Abzocke". Betroffene erhielten Zahlungsaufforderungen von 300 bis zu knapp 800 Euro – oft nur, weil sie auf einem Privatparkplatz kurz gewendet oder für wenige Minuten gehalten hatten.

Wochen nach dem Vorfall flatterten Anwaltsschreiben ins Haus, versehen mit kurzer Zahlungsfrist und der Androhung einer Besitzstörungsklage. Wer rasch zahlte, bekam teils einen "Rabatt". Das Geschäftsmodell galt als einfach – und offenbar lukrativ.

Nowak bestreitet alles, stimmt aber Vergleich zu

Michael Nowak bestreitet allerdings bis heute, Drahtzieher der Abzocke gewesen zu sein. Eine gerichtliche Feststellung dazu gibt es nicht. Dennoch hat er dem Vergleich zugestimmt und sich verpflichtet, künftig keine schikanösen oder überhöhten Forderungen im Zusammenhang mit Kfz-Besitzstörungen mehr zu stellen.

Zudem darf er keine Zahlungen verlangen, die über die tatsächlichen Kosten hinausgehen, und muss darauf hinwirken, dass auch mit ihm verbundene Unternehmen dieses Geschäftsmodell nicht weiterführen.

Geschäftsmodell zahlt sich nicht mehr aus

Parallel dazu hat auch die Bundesregierung reagiert. Mit Anfang des Jahres wurde die gesetzliche Berechnungsgrundlage für Besitzstörungsklagen auf maximal 200 Euro geändert. Die Anwaltskosten wurden gedeckelt, wodurch das Geschäftsmodell seine wirtschaftliche Grundlage verliert. Besitzschutz bleibt jedoch weiterhin möglich – überzogene Forderungen sollen sich jedoch nicht mehr lohnen.

Die Staatssekretärin für Konsumentenschutz, Ulrike Königsberger-Ludwig, sagt dazu: "Es darf nicht sein, dass Menschen für ein kurzes Wendemanöver mit hunderten Euro bedroht werden. Diese Praxis hat viele verunsichert – damit ist jetzt Schluss."

Für viele Wienerinnen und Wiener, die sich in den vergangenen Jahren über hohe Forderungen geärgert haben, ist das ein deutliches Signal: Die umstrittene Parkplatz-Abzocke dürfte damit Geschichte sein.

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