Bis zu 240 Euro

Handy-Gebühr unzulässig – so holst du dir Geld zurück

Viele Handy- und Internetkunden in Österreich könnten sich Geld zurückholen. Jahrelang kassierte Servicepauschalen gelten als unzulässig.
Newsdesk Heute
16.03.2026, 13:00
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Für viele Handy- und Internetkunden in Österreich könnten in den kommenden Wochen höhere Kosten anfallen. Gleichzeitig haben zahlreiche Nutzer noch Anspruch auf Geld, das ihnen laut Gerichten eigentlich zusteht.

Wie "Heute" berichtete, erhöhen einige Mobilfunkanbieter ab 1. April ihre Preise für Mobilfunk- und Internetverträge. Hintergrund ist eine sogenannte Wertsicherungsklausel. Bestandskunden von A1 und Magenta müssen voraussichtlich mit rund 3,5 Prozent mehr pro Monat rechnen. Bei Drei fällt die Anpassung mit bis zu 6,5 Prozent höher aus, da im Jahr 2025 keine Erhöhung erfolgt ist.

Gebühr unzulässig

Über viele Jahre verlangten österreichische Netzbetreiber zusätzlich eine Servicepauschale von etwa 20 bis 35 Euro pro Jahr für Handy- und Internetverträge. Laut Urteilen ist diese Gebühr jedoch unzulässig.

Dennoch haben viele Kunden das Geld bislang nicht zurückgefordert, obwohl eine Rückzahlung möglich ist.

Hunderte Klagen erfolgreich

Nachdem ein Gericht eine ähnliche Gebühr bei Fitness-Centern für unzulässig erklärt hatte, nahmen Konsumentenschützer und Juristen auch die Mobilfunkanbieter ins Visier. Inzwischen wurden Hunderte Einzelklagen rechtskräftig zugunsten der Kunden entschieden.

Der Rechtsanwalt und Konsumentenschutzexperte Matthias Strohmayer konnte mit seiner Kanzlei gegen den Anbieter Drei insgesamt rund 1,5 Millionen Euro für Betroffene erstreiten, berichtet die "Krone". Im Schnitt erhielten Kunden etwa 240 Euro pro Person zurück.

Rückforderung auch bei Vertrags-Ende

Auch bei A1 und Magenta wurden zahlreiche Verfahren erfolgreich abgeschlossen. Laut Strohmayer konnten im Jahr 2025 jeweils mehr als 500 Verfahren beendet und entsprechende Gutschriften für Kunden erreicht werden.

Wer eine solche Servicepauschale bezahlt hat, kann diese laut Experten weiterhin zurückfordern – auch wenn der Vertrag bereits beendet ist.

Auf das Ergebnis der Verbandsklage der Arbeiterkammer müssen Betroffene dabei nicht warten. Laut Strohmayer könnte das Verfahren nämlich noch bis 2028 dauern.

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