Ein Bankkonto gehört heute zum Alltag. Lohn, Pension und Sozialleistungen werden fast immer überwiesen. Auch Miete, Strom oder Versicherungen werden meist direkt vom Konto abgebucht. Ohne Bankverbindung wird vieles im täglichen Leben kompliziert.
Deshalb gibt es in Österreich seit 2016 das sogenannte Basiskonto. Dieses Konto soll sicherstellen, dass jeder Zugang zu grundlegenden Bankdiensten hat. Auch Personen ohne Einkommen oder Arbeitslose haben laut Gesetz Anspruch darauf.
Ein aktueller Test der Arbeiterkammer Wien zeigt jedoch: In der Praxis funktioniert das nicht immer. Für ein Mystery-Shopping schickte die AK eine Testperson zu mehreren Banken. Der Mann gab offen an, arbeitslos zu sein und ein Konto eröffnen zu wollen.
Das Ergebnis: Vier Banken lehnten die Kontoeröffnung ab. Dabei wurde die Testperson nicht aktiv auf die Möglichkeit eines Basiskontos hingewiesen.
Auch bei der Information über das Basiskonto gibt es laut Test große Lücken. In vielen Filialen lagen keine Informationsblätter auf. Auf Nachfrage erhielt die Testperson nur in einem einzigen Fall eine schriftliche Erklärung zum Basiskonto.
Auf manchen Bank-Webseiten war das Thema ebenfalls kaum oder gar nicht zu finden. Für Konsumentenschützer ist das ein Problem. Ein gesetzlicher Anspruch bringe wenig, wenn Betroffene gar nicht wissen, dass sie ihn haben.
Konsumentenschützer fordern deshalb, dass Banken ihre Informationspflicht ernst nehmen und Kunden aktiv auf das Basiskonto hinweisen. Wenn der Gesetzgeber einen Anspruch geschaffen hat, müsse dieser auch im Alltag funktionieren.