Kampf gegen Verwaltung

Gehbehindert, Bezüge gestoppt: "Das alles macht krank"

Anna P. ist durch Krankheiten schwer eingeschränkt, eine Invaliditätspension wurde nicht gewährt. Nun bangt die 51-Jährige um ihre Zukunft.
Aram Ghadimi
05.02.2026, 05:00
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"Ich habe keine Kraft, keine Energie, keine Ressourcen und kein Geld mehr. Ich werde 52 Jahre alt und war nie richtig gesund", sagt Anna P. (Name geändert) aus St. Pölten. Am Montag muss sie erfahren, dass das AMS ihren Leistungsbezug gestoppt hat.

"Leistungsfähigkeit null, Einkommen nur Sozialhilfe", so fasst die 51-jährige Niederösterreicherin ihre gegenwärtige Situation zusammen: "Ich kämpfe schon mein ganzes Leben mit Krankheiten, darunter Epilepsie, Migräne und seit 31 Jahren Prurigo nodularis – eine Autoimmunerkrankung."

Dann hebt sich die Stimme der 51-Jährigen: "Als Draufgabe riss mir Ende November 2025 der rechte Oberschenkelmuskel, als Spätfolge eines Autounfalls von 1988 – seither war meine linke Hüfte nie wieder voll belastbar." Ihr Hausarzt habe ihr die Einschränkung attestiert, "Befunde sind vorhanden, doch die betreffenden Stellen verweigern die Anerkennung."

"Durch Ignoranz in Ruin getrieben"

"Ich erfülle alle Voraussetzungen für eine Invaliditätspension nach § 22 ASVG", sagt P. Doch in St. Pölten werde sie nur von einer Stelle an die andere weiterverwiesen. Anwälte, Arbeiterkammer, nichts habe geholfen: "Ich muss mir jegliche Rechtsgrundlage für Einsprüche selbst zusammenstellen als Privatperson in der Sozialhilfe."

"Man treibt mich durch diese Ignoranz in den sicheren Ruin. Jedes Mal, wenn ich einen Antrag auf Invaliditätspension stelle, findet die PVA einen anderen Grund, das abzulehnen. Dieses Mal sogar trotz Oberschenkel-Muskelriss", klagt die 51-Jährige. "Gleichzeitig schickt mich das AMS ohne Auto und gehbehindert nach Rabenstein oder sogar nach Wien zu Vorstellungsgesprächen."

Kampf um Anerkennung von Befunden

Enttäuschend ist auch der Versuch, die alten Akten zu ihrem schweren Verkehrsunfall zu bekommen. Immerhin habe es damals zwei Tote gegeben. "Ich finde Ihren Akt nicht mehr", soll P. von demselben Anwalt erfahren haben, der sie Ende der 1980er-Jahre vertrat. Ein anderer Jurist habe sie abgewiegelt und bei einem Dritten sei sie an eine Sozialeinrichtung zur Erwachsenenvertretung weiterverwiesen worden – um Amtswege zu erleichtern.

Den Rat will P. nicht annehmen und holt zum Rundumschlag aus: "Der Anwalt verdient gut mit uns harmlosen Bürgern, denen man eine Erwachsenenvertretung einreden will, weil dann angeblich alles einfacher geht."

Ihre aktuellen Krankenbefunde würden dem AMS vorliegen: "Sie werden jedoch wegen PVA-Gutachten nicht anerkannt. Und die PVA-Untersuchungen sind eine absolute Frechheit", sagt P. und ringt jetzt mit ihrer Fassung: "Trotz Hüftproblem und meinen Krankheiten kreuzt der Arzt an, dass ich zum Beispiel in Feuchtigkeit arbeiten kann. Absolutes Gift in meinem Zustand."

AMS stellte Bezug vorläufig ein

P. sagt, dass sie die vielen Amtswege völlig überfordern. "Dieses Spiel spielt man mit mir jetzt schon zum dritten Mal. Ich habe mittlerweile Panikattacken", sagt die 51-Jährige. Auch über die Rechtsanwaltskammer und vor Gericht sei sie nicht weitergekommen: "Jetzt meldet mich auch noch das AMS einfach ab."

Den diesbezüglichen Brief hat P. an "Heute" übermittelt. Darin schreibt das AMS: "In Ihrem Fall ist noch ein Verfahren hinsichtlich Nichtannahme bzw. Nichtzustandekommen einer Beschäftigung offen, weshalb wir Ihren Leistungsbezug mit 22. 1. 2026 vorläufig eingestellt haben." Nach den Bestimmungen des Arbeitslosenversicherungsgesetzes sei ein Verlust des Anspruchs mindestens für sechs Wochen vorgesehen.

Das AMS stellt aber klar, dass es eine Möglichkeit der Stellungnahme gibt: "Damit wir die Umstände, die zur Nichtannahme bzw. zum Nichtzustandekommen der Beschäftigung geführt haben, prüfen können, ersuchen wir Sie, die untenstehenden Fragen zu beantworten und uns dieses Mail bzw. Schreiben mit Ihren Antworten bis spätestens 4. 2. 2026 zu retournieren."

Dann warnt das AMS: "Sollten Sie keine Stellungnahme abgeben, wird aufgrund der Aktenlage geprüft und entschieden. Senden Sie daher Ihre Antwort bitte per Mail oder per Post an uns retour."

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"Kein Leben in Würde mehr"

Zurück in Spratzern, südlich der St. Pöltner Innenstadt: In der Wohnung von Anna P. gibt es keinen Computer, ihr Handyvertrag sei vor wenigen Tagen gekündigt worden: "Ich habe kein Geld mehr", sagt die 51-Jährige. Ein Dominoeffekt sei das, der sich schon über Jahre fortsetze: "Man zwickt mich so ein, dass ein Leben in Würde nicht mehr möglich ist."

Job als "Zimmermädchen"

Zum Vermittlungsvorschlag des AMS habe sie noch mit der Leitung eines Hotels im besagten Rabenstein telefoniert. In der Ausschreibung, die "Heute" vorliegt, wird ein "Zimmermädchen" für 20 Stunden pro Woche gesucht: "Der familiär geführte Betrieb im Herzen des Dirndltales ist spezialisiert auf essbare Wildkräuter und bietet ein romantisches und regionales Ambiente", heißt es darin.

In der betriebseigenen Küche entstünden "gschmackige, regionale und saisonale Gerichte, die durch Wildkräuter ergänzt" würden und "kulinarische Höhepunkte" versprächen. Auch für das Personal werde gesorgt: "Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter essen dasselbe wie
unsere Gäste und können in einem eigenen Personalhaus nächtigen."

Daneben gäbe es "Überzahlung und Beteiligung am Trinkgeld, auf Wunsch Auszahlung von Überstunden (statt Zeitausgleich, Anm.) Berücksichtigung familiärer bzw. persönlicher Verpflichtungen bei der Arbeitszeiteinteilung und Mitsprache bei Urlaub und Zeitausgleich."

Job abgelehnt, Prüfung eingeleitet

Für Anna P. keine Option: "Wieder ein Jobangebot, wo ich permanent auf den Beinen sein muss." Geld für die Fahrkarte habe sie auch nicht. "Da habe sie entschieden, zu Hause zu bleiben." Die Folge: Das AMS hat den Geldbezug von P. eingestellt und ein Prüfverfahren zur Arbeitsvereitelung eingeleitet. Endgültig abgemeldet wurde sie jedoch nicht.

Eine Sprecherin des AMS Niederösterreich schreibt: "Frau P. ist arbeitslos gemeldet und laut Gutachten der Pensionsversicherungsanstalt (PVA) arbeitsfähig, wenn auch mit Einschränkungen." Eine Beraterin habe ihr die Stelle, die ihrem Leistungskalkül entspricht, vermittelt. Doch: "Der Betrieb meldete dem AMS zurück, dass die Bewerbung unvollständig war – es wurden keine Unterlagen, wie etwa ein Lebenslauf, angeschlossen."

AMS pocht auf Zusammenarbeit

"Daraufhin wurde Anna P. aufgefordert, ihre Unterlagen nachzureichen oder dem AMS bekanntzugeben, ob es Gründe gibt, weshalb sie diese Stelle nicht antreten kann." Die Prüfung des AMS sei am Laufen. Gleichzeitig soll sich P., knapp vor Ablauf der Frist, beim AMS gemeldet haben.

Diesbezüglich hält die AMS-Sprecherin klar fest: "Aufgabe des AMS ist es, Jobsuchende dabei zu unterstützen, so rasch wie möglich in den Arbeitsmarkt zurückzukehren – auch und vor allem in schwierigen Situationen. Voraussetzung dafür ist jedoch die Zusammenarbeit mit den AMS-Beraterinnen und -Beratern."

{title && {title} } agh, {title && {title} } Akt. 05.02.2026, 10:57, 05.02.2026, 05:00
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