IT-Techniker mit Fragen

AK-Tipp: Welche Regelung für die Rufbereitschaft gilt

Helmut K. fragt: "Ich arbeite seit Kurzem als IT-Techniker. Was gilt für die Rufbereitschaft, die ich an einigen Wochenenden habe?" Die AK klärt auf.
Niederösterreich Heute
05.02.2026, 04:00
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Leser Helmut K. fragt: "Ich arbeite seit Kurzem als IT-Techniker in einem Unternehmen. Was gilt für die Rufbereitschaft, die ich an einigen Wochenenden habe?"

"Außerhalb der normalen Arbeitszeit kann bei bestimmten Tätigkeiten Rufbereitschaft vereinbart werden. Diese darf maximal an zehn Tagen pro Monat (bzw. laut einiger KVs an max. 30 Tagen innerhalb von drei Monaten) vereinbart werden", heißt es seitens der AK Niederösterreich.

Und weiter: "Rufbereitschaft gilt nicht als Freizeit, aber auch nicht als normale Arbeitszeit, sodass ein geringeres Entgelt für diesen Zeitraum zulässig ist. Vereinbaren Sie am besten vorab, wie viel Entgelt Sie für die Rufbereitschaft erhalten. Sobald Sie während der Rufbereitschaft einen Arbeitseinsatz haben, wird diese Zeit zur Arbeitszeit, die auch als solche bezahlt werden muss.

AK hilft weiter

"Bei Problemen beraten Sie unsere Arbeitsrechtsexperten kompetent", sagt AK Niederösterreich-Präsident und ÖGB NÖ-Vorsitzender Markus Wieser. Weitere Infos: AK-Arbeits- und Sozialrecht unter der Tel.: 057171-22 000

Dieser Artikel basiert auf einer Kooperation zwischen "Heute" und der AK Niederösterreich.

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