Exotisches Hobby

Mann hielt illegal 2 Kobras in Wohnung – 500 € Strafe

Ein Niederösterreicher wurde wegen der Haltung zweier weißer Monokelkobras zu einer Geldstrafe verurteilt. Die Haltung ist nämlich nicht erlaubt.
Niederösterreich Heute
05.02.2026, 10:21
Loading...
Angemeldet als Hier findest du deine letzten Kommentare
Alle Kommentare
Meine Kommentare
Sortieren nach:

Kommentare neu laden
Nach oben
Hör dir den Artikel an:
00:00 / 02:45
1X
BotTalk

Ein Niederösterreicher ist wegen der Haltung zweier weißer Monokelkobras zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich bestätigte nun die Entscheidung der Behörde, wie es auf seiner Homepage heißt.

Der Mann aus dem Waldviertel hatte die beiden hochgiftigen Schlangen im November 2025 selbst bei der Bezirkshauptmannschaft Horn gemeldet. Er gab an, die Tiere zuvor in Deutschland erworben zu haben und sie in seiner Wohnung zu halten. In der Folge führte eine Amtstierärztin eine Kontrolle durch, bei der die Monokelkobras festgestellt wurden. Kurz darauf ordnete die Behörde die Beschlagnahmung der Tiere an.

Kobras gelten in Niederösterreich als gefährliche Wildtiere. Ihre Haltung ist aus Sicherheitsgründen grundsätzlich verboten. Der Schlangenhalter wurde daher zu einer Geldstrafe von 500 Euro verurteilt, zusätzlich fielen 150 Euro an Verfahrenskosten an.

Der Mann legte gegen die Strafe Beschwerde ein. Er argumentierte, die Tiere seien sicher untergebracht gewesen, es habe keine konkrete Gefährdung bestanden. Zudem habe er sich an die Tierhalteverordnung gehalten und die Haltung selbst angezeigt.

Im Vorfeld informieren

Das Landesverwaltungsgericht folgte dieser Argumentation jedoch nicht. In seiner Entscheidung hielt es fest, dass es nicht auf eine konkrete Gefahr ankomme. Wer exotische Giftschlangen halte, müsse sich im Vorfeld darüber informieren, ob dies rechtlich zulässig sei, wie auch der "Kurier" berichtet. Die Tierhalteverordnung regelt lediglich die Bedingungen der Haltung, nicht aber die grundsätzliche Erlaubnis.

Selbstmeldung gilt nicht als Milderungsgrund

Auch die Selbstmeldung wertete das Gericht nicht als Milderungsgrund. Der Mann sei davon ausgegangen, rechtmäßig zu handeln, habe sich dabei jedoch geirrt. Das Verhalten wurde als grob fahrlässig eingestuft.

Die verhängte Geldstrafe sei zudem vergleichsweise niedrig, da das Gesetz Geldstrafen von bis zu 10.000 Euro vorsehe.

{title && {title} } red, {title && {title} } Akt. 05.02.2026, 10:55, 05.02.2026, 10:21
Weitere Storys
Jetzt E-Paper lesen