Bis zu 6,5 Prozent

Mit 1. April: Mobilfunker schnalzen Preise in die Höhe

Mit Anfang April schlagen wieder die sogenannten Wertsicherungsklauseln bei Mobilfunkverträgen durch. Wen’s wie hart trifft, wen nicht.
Team Wirtschaft
12.03.2026, 05:30
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Mit Anfang des kommenden Monats verteuern sich in Österreich wieder viele Mobilfunkverträge. Grund sind sogenannte Wertsicherungsklauseln, mit denen sich Anbieter seit 2012 im Kleingedruckten das Recht auf die Anpassung an die Inflationsrate sichern bzw. sichern können. Davon sind in Österreich mehr als die Hälfte der Mobilfunktarife betroffen.

A1 und Magenta mit +3,5 Prozent

Basis für die Preiserhöhung ist der Verbraucherpreisindex 2025 von Statistik Austria. Entsprechend werden bei A1 mit kommendem Monat die Grundentgelte und etwaige vorhandene Pauschalen um 3,5 Prozent angehoben. Betroffen sind Produkte der Marken A1, bob und RedBull Mobile – und hier so gut wie alle Kunden mit aktuellen Tarifen.

Auch bei Magenta geht’s um bis zu 3,5 Prozent nach oben. Das betrifft, so lässt der Mobilfunker wissen, ausschließlich die monatliche Grundgebühr des Tarifs und nicht die Kosten für Zusatzpakete und andere Leistungen.

Bei Drei geht’s um bis zu 6,5 Prozent nach oben

Härter erwischt es alle Drei-Kunden, die eine Wertsicherungsklausel im Vertrag stehen haben – das sind rund 60 Prozent. Zitat: "Da wir 2025 – anders als Mitbewerber wie A1 und Magenta – keine Indexierung durchgeführt haben, ergeben sich 2026 je nach Vertragsabschlusszeitpunkt Erhöhungen zwischen 1 % und rund 6,5 %." Keine Grundgebührenanpassungen gibt es etwa bei Wertkarten-Produkten, up und der neuen Handyfreiheit.

spusu, HoT und Co. ohne Teuer-Fallen in den Verträgen

Viele der virtuellen Mobilfunker im Land – das sind solche, die kein eigenes Netz betreiben – haben hingegen keine Indexanpassungen vorgesehen. Dazu zählen etwa spusu sowie Mitbewerber ventocom mit Marken wie Hofer Telekom (HoT) und Liwest Mobil. Keine jährliche Anpassung ist zudem beim A1-Diskonter yesss! vorgesehen.

Preise legten teils um bis zu 8,6 Prozent zu

Die Preiserhöhung fällt wieder etwas stärker als 2025 aus, bleibt allerdings deutlich niedriger als in den Jahren davor. So haben sich im Vorjahr bestehende Verträge bei den Netzbetreibern A1 und Magenta um 2,1 Prozent verteuert, während Drei auf eine Anpassung verzichtete. 2024 ging es insgesamt bis zu 7,86 Prozent nach oben, 2023 waren es sogar bis zu +8,6 Prozent.

Kein außerordentliches Kündigungsrecht

Was Betroffene wissen müssen: Bei diesen Inflationsanpassungen handelt es sich um keine klassischen Preiserhöhungen. Anders als bei diesen haben Kunden laut Gesetz kein außerordentliches Kündigungsrecht. Heißt – sind sie noch gebunden, können sie nicht einfach die Notbremse ziehen und zu einem anderen Anbieter wechseln.

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