Sie möchte Friseurin werden, spielt in einer Band und lebt in einer Wohngemeinschaft in Wien. Doch hinter Aylin (17, Name geändert) liegen Jahre, über die sie nun öffentlich spricht. Gegenüber der "Kronen Zeitung" erzählt die Jugendliche von Gewalt in ihrer Familie, dem Streit um ein Kopftuch und ihrer Entscheidung, sich vom Islam abzuwenden.
Zu ihren Eltern hat sie heute keinen Kontakt mehr. Ihren Wohnort muss die 17-Jährige geheim halten.
Aylin kam vor zehn Jahren gemeinsam mit ihren Eltern und Geschwistern nach Österreich. In Wien besuchte sie zunächst die Volksschule, später die Mittelschule. Als sie 14 Jahre alt war, verlangte ihr Vater laut ihrer Schilderung, dass sie künftig ein Kopftuch trägt.
"Du bist jetzt eine Frau", habe er zu ihr gesagt und ihr ein schwarz-braunes Tuch überreicht. Aylin erinnert sich in der "Krone" noch genau an diesen Moment: "Ich erinnere mich noch genau. Ich saß im Wohnzimmer und heulte. Mein Papa meinte, am Anfang macht es nichts, wenn ich es nicht ganz korrekt trage. Das muss man erst lernen."
Doch die Jugendliche wollte das Kopftuch nicht tragen.
Weil Aylin weiterhin weinte und sich weigerte, habe ihr Vater sogar die Großmutter im Irak angerufen. "Da griff mein Vater zum Telefon und rief meine Oma im Irak an, die auf mich eingeredet hat", erzählt sie gegenüber der "Krone". Auch das habe ihre Haltung nicht geändert.
Stattdessen sei sie von Familienmitgliedern beschimpft worden. Unter anderem habe man sie als missraten und als Hure bezeichnet. Außerdem sei ihr mit der Hölle gedroht worden, falls Haare unter dem Kopftuch hervorschauen würden.
Nach ihren Angaben blieb es nicht bei Beschimpfungen. Sie berichtet von regelmäßigen Schlägen mit der Hand oder einem Gürtel. Ihr Vater habe auch Gegenstände nach ihr geworfen.
Besonders schlimm sei ein Vorfall gewesen, nachdem ihr Vater eine in Wien lebende Tante eingeschaltet hatte. Die Tante habe zunächst den Eindruck vermittelt, sich um Aylin kümmern zu wollen. Die Situation habe sich dadurch aber weiter verschlechtert. Die Jugendliche schildert eine Auseinandersetzung, bei der ihr Vater ihr Handy verlangte.
"Ich saß im Park. Mein Vater meinte: Bring dein Handy her. Dann kannst dich verpissen. Ich wollte mein Handy nicht hergegeben. Da hat er mich an den Haaren ins Haus gezogen und meinen Kopf gegen die Wand gedroschen", erzählt Aylin der "Krone".
Anschließend habe der Vater ihr Mobiltelefon zerstört.
Am Tag nach dem Vorfall wandte sich Aylin in der Schule an eine Lehrerin und berichtete ihr von den Geschehnissen. Die Pädagogin reagierte und verständigte das Jugendamt. Bei einer Untersuchung im Krankenhaus wurde bei der Jugendlichen unter anderem eine Gehirnerschütterung festgestellt.
Später konnte Aylin mit Unterstützung ihrer Lehrerin einen Schulausflug nutzen, um sich aus ihrer familiären Situation zu lösen. Den Eltern wurde das Sorgerecht entzogen. Unterstützung erhielt die Jugendliche anschließend beim Verein Orientexpress, der Menschen hilft, die von Zwangsheirat oder Gewalt innerhalb der Verwandtschaft betroffen sind.
Inzwischen ist Aylin 17 Jahre alt und lebt in einer Wohngemeinschaft. Sie besucht einen Fortbildungskurs und möchte eine Lehre als Friseurin beginnen. Ihre Eltern hatten sich ursprünglich gewünscht, dass sie Architektin wird. Auch ihr Verhältnis zur Religion hat sich grundlegend verändert.
"Ich glaube nicht mehr an Gott und auch nicht an ein Buch, das vor mehr als 1000 Jahren geschrieben wurde. Ich glaube an die Naturwissenschaft", erklärt sie der "Kronen Zeitung". Dass andere Menschen in ihrem Glauben Halt finden, könne sie dennoch nachvollziehen.
Über ihre Mutter spricht Aylin trotz des Kontaktabbruchs mit Zuneigung. Sie habe ein gutes Herz gehabt, sei aber nicht stark genug gewesen, um ihre Tochter zu schützen. "Ich weiß, dass meine Eltern insgeheim wissen, dass ich recht habe", sagt die 17-Jährige zur Tageszeitung.
Die Frage, ob der Koran Frauen ausdrücklich zum Tragen eines Kopftuchs verpflichtet, ist Gegenstand unterschiedlicher religiöser Auslegungen. In der deutschen Koranübersetzung von Adel Theodor Khoury findet sich in den Versen, die zur Begründung einer körperlichen Bedeckung herangezogen werden, das Wort "Kopftuch" nicht.
Eine ausdrückliche Verpflichtung zur Bedeckung der Haare ergibt sich aus dem Wortlaut dieser Verse nicht. Entsprechende religiöse Vorschriften werden vielmehr aus theologischen Interpretationen und Überlieferungen abgeleitet.
Aylin hat für sich inzwischen einen anderen Weg gewählt. In Österreich fühlt sie sich sicher, möchte ihren Berufswunsch verwirklichen und ihr Leben selbst bestimmen.