Das Kopftuchverbot beschäftigt die Wiener Schulen auch weiterhin. Mehr als eine Woche nach dem Schulstart ziehen Lehrervertreter eine erste Bilanz. Größere Schwierigkeiten blieben demnach zwar aus, einzelne Fälle sorgten aber für erhebliche Konflikte.
"Die erste Woche hat alles gebracht, womit wir als Standesvertretung gerechnet haben. Die Schulen waren durchwegs gut vorbereitet, daher hat in einem Großteil der Standorte die Umsetzung des Gesetzes geklappt", erklärt Thomas Krebs, Vizevorsitzender im Zentralausschuss der Wiener Landeslehrer (FCG) auf "Heute"-Nachfrage.
Probleme gab es dort, wo Mädchen trotz Aufforderung ihr Kopftuch nicht ablegen wollten. "In der Hälfte der Fälle, in denen es Verstöße gegen das Gesetz gegeben hat, konnte die Schule das Problem lösen. In der anderen Hälfte kooperierten betroffene Mädchen bzw. deren Eltern nicht mit der Schule. Das sind geschätzt etwa 50 Fälle in Wien", so Krebs.
Einige Situationen seien sogar heftiger ausgeartet: "Einige wenige Fälle sind durch Drohungen und verbale Übergriffe eskaliert." Nun sei die Bildungsdirektion am Zug. "Jetzt ist wichtig, dass die Bildungsdirektion die Schulen rasch und unbürokratisch unterstützt."
Bereits in der vergangenen Woche hatte Krebs berichtet, dass Mädchen gemeinsam mit ihren Eltern zu Gesprächen mit den Schulleitungen geladen wurden. Jene Fälle, die dort nicht geklärt werden konnten, wurden an die Bildungsdirektion weitergeleitet.
Auch der Wiener Pflichtschullehrer-Gewerkschafter Thomas Bulant (FSG) zieht grundsätzlich eine positive Bilanz. Insgesamt sei die erste Woche des Verbots recht gut verlaufen. Erstaunt habe ihn allerdings, wie wenig manche Schülerinnen über die neue Regelung informiert waren: "Ich war überrascht, wie viele Mädchen nichts von dem Kopftuchverbot gewusst haben", sagt Bulant zu "Heute".
Er macht gleichzeitig auf die psychische Belastung aufmerksam, die das Verbot für einzelne Schülerinnen mit sich gebracht habe: "Ich habe von Mädchen gehört, die Weinkrämpfe bekommen haben, als sie das Kopftuch ablegen sollten." Bis Ende vergangener Woche seien laut Bulant rund 40 Anrufe bei der Hotline für Lehrer und Direktionen eingegangen.
Das Kopftuchverbot gilt seit Beginn des Schuljahres 2026/27 für Schülerinnen bis zu ihrem 14. Geburtstag. Untersagt ist in öffentlichen Schulen und Privatschulen ein Kopftuch, das "das Haupt nach islamischen Traditionen verhüllt". Begründet wird das Gesetz mit dem Schutz der kindgerechten Entwicklung und der Selbstbestimmung von Mädchen. Die Grenze von 14 Jahren orientiert sich auch an der Religionsmündigkeit in Österreich.
Beim ersten Verstoß soll nicht sofort gestraft werden. Zunächst muss die Schulleitung ein klärendes Gespräch mit der Schülerin und ihren Erziehungsberechtigten führen. Trägt das Mädchen danach erneut ein Kopftuch, wird die zuständige Schulbehörde eingeschaltet und es folgt ein weiteres Gespräch. Bei einem weiteren Verstoß muss schließlich die Kinder- und Jugendhilfe informiert werden.
Erst als letzte Konsequenz sind Verwaltungsstrafen vorgesehen. Diese reichen von 150 bis 800 Euro. Kann die Geldstrafe nicht eingebracht werden, sieht das Gesetz eine Ersatzfreiheitsstrafe von bis zu zwei Wochen vor.
Schon wenige Tage nach Schulbeginn gab es allerdings Kritik daran, wie das Verbot an einzelnen Standorten umgesetzt wurde. Laut Gleichbehandlungsanwaltschaft häuften sich Meldungen über mögliche rassistische Diskriminierung. Demnach sollen Mädchen teilweise auf den Gang oder vor die Direktion geschickt worden sein, wenn sie ihr Kopftuch nicht ablegen wollten.
Auch die Islamische Glaubensgemeinschaft in Österreich (IGGÖ) übte Kritik. Sie sieht sich in ihrer Warnung bestätigt, dass gerade jene Mädchen, die durch das Gesetz geschützt werden sollen, dadurch in der Schule unter Druck geraten könnten.