Für 4.200 Kinder und Jugendliche begann in Kärnten die zweiwöchige Sommerschule. 761 Schüler davon müssen erstmals verpflichtend teilnehmen. Was zu Diskussionen führen kann: Ab Dienstag, 1. September, gilt bereits das Kopftuchverbot.
Bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres ist Mädchen und Jugendlichen dann das Tragen islamischer Kopfbedeckungen im Schulbereich strikt verboten – das gilt dann auch schon bei der Sommerschule, berichtet die Kleine Zeitung.
Für Lehrer und Direktoren gibt es einen klaren Leitfaden. Das Bundesministerium hat in einem Rundschreiben erklärt, wie das Verbot in der Praxis umgesetzt werden soll. Wichtig: Das Kopftuch darf nicht zwangsweise abgenommen werden.
Trägt eine Schülerin trotzdem ein Kopftuch, wird sie zunächst von der Lehrkraft ermahnt. Der Vorfall wird anschließend der Schulleitung gemeldet. Diese muss mit dem Kind und den Eltern Gespräche führen.
Bei weiteren Verstößen wird die Bildungsdirektion eingeschaltet. Ignorieren die Erziehungsberechtigten das Verbot weiterhin, kommt es zu einer Anzeige. In weiterer Folge sind Verwaltungsstrafen zwischen 150 und 800 Euro möglich.
"Lehrer kommen da natürlich in einen gewissen Zwiespalt: Wir sollen einerseits Vertrauenspersonen sein und andererseits Dinge sanktionieren. Das Verbot geht ja doch in einen privaten, persönlichen Bereich", sagt Kärntens oberster Lehrergewerkschafter Stefan Sandrieser in der Kleinen Zeitung.
Die Lehrer seien vorbereitet und über die rechtlichen Rahmenbedingungen informiert. Bei Verstößen soll zunächst das persönliche Gespräch gesucht werden. Sandrieser: "Im Normalfall wird das reichen, aber natürlich kann man auch auf Eltern kommen, die Hardliner sind."
Fest steht: Mit insgesamt 4.200 Teilnehmern gibt es in Kärnten heuer so viele Sommerschüler wie noch nie. 3.439 Schüler haben sich freiwillig angemeldet. Im Vorjahr besuchten insgesamt 3.200 Schüler die Sommerschule.
Für 761 Kinder und Jugendliche ist die Teilnahme heuer erstmals verpflichtend. Betroffen sind Schüler, die im vergangenen Schuljahr wegen fehlender Deutschkenntnisse als sogenannte "außerordentliche Schüler" in Deutschförderklassen saßen.
Die Verpflichtung ist ausdrücklich nicht an Noten oder einen Migrationshintergrund gekoppelt, sondern an diesen außerordentlichen Status. Ab dem kommenden Sommer müssen zusätzlich Schüler aus Deutschförderkursen verpflichtend die Sommerschule besuchen.
Die Anmeldung der 761 Schüler erfolgte nicht freiwillig durch die Eltern, so die Kleine Zeitung. Sie wurden automatisch über die jeweilige Stammschule angemeldet, die Eltern darüber informiert. Damit soll verhindert werden, dass Familien wegen Urlaubsplänen oder aus anderen Gründen auf die Teilnahme verzichten.
Wer die verpflichtende Sommerschule nicht besucht, muss mit Konsequenzen rechnen. Geldstrafen von bis zu 1.000 Euro sind möglich. Dabei gelten die allgemeinen Regeln der Schulpflicht.