Aus einer Diskussion am Hotel-Pool wurde ein Fall für die Justiz. Corinna (Name geändert) verbrachte im Juli 2024 ein paar Tage in einem Kärntner Hotel. Beim Außenpool hatte die Wienerin eine Badehose, aber kein Oberteil an. Zunächst lag sie so auf einer Liege, anschließend schwamm sie ein paar Längen im Pool.
Das ging zu weit! Ein Hotelmitarbeiter schritt ein, erklärte ihr, dass Schwimmen ohne Bikini-Oberteil nicht erlaubt sei. Corinna konterte, dass sie sehr wohl Badebekleidung trage.
Check in der Badeordnung des Hauses: "Die Badeanlage ist mit üblicher, hygienisch einwandfreier Badebekleidung (z.B. Badeanzug, Bikini, Badehose udgl.) zu benutzen." Die Baderegeln sind gleich beim Pool aufgehängt, weiterer Auszug: „Nacktbaden und -sonnen ist nicht gestattet – bitte Badekleidung anziehen"
Beschwert hat sich jedenfalls kein Gast über Corinna. Ein Mann am Beckenrand erklärte sogar, dass ihn ihr nackter Oberkörper nicht störe.
Doch die Lage eskaliere weiter, die Hoteldirektorin ermahnte Corinna. In den Gerichtsdokumenten heißt es dazu: "Im Hotel der Beklagten gibt es viele internationale Gäste aus unterschiedlichen Religionen und Kulturen. Die Beklagte möchte dafür Sorge tragen, dass sich alle Gäste wohlfühlen…"
Corinna bestand darauf: Sie sei bekleidet wie die anwesenden Männer! Schließlich durfte die Wienerin oben ohne auf ihrer Liege bleiben. Doch sobald sie aufstehe, müsse auch ein Oberteil getragen werden, wurde ihr gesagt.
Corinna reichte es, sie verließ den Poolbereich. Während ihres restlichen Hotelaufenthalts nutzte sie ihn nicht mehr.
Corinna fühlte sich diskriminiert und klagte mit dem "Klagsverband" wegen Diskriminierung. In zweiter Instanz stellte das Landesgericht Klagenfurt jetzt eine mittelbare Diskriminierung aufgrund des Geschlechts fest. Das Hotel habe nicht ausreichend nachweisen können, dass die unterschiedliche Behandlung gerechtfertigt war.
Auch das Hausrecht gibt laut Gericht nicht die Berechtigung, eine ganze Gruppe unter benachteiligenden Auflagen zu behandeln.
Corinna hatte 1.200 Euro verlangt. Das Gericht sprach ihr 500 Euro samt vier Prozent Zinsen seit 26. August 2024 zu. Dazu kommen anteilige Barauslagen und Kosten des Berufungsverfahrens.
Eine Revision ist laut Urteil jedenfalls unzulässig.