Geld für Arbeitsweg

Bis 825 Euro! Diesen Zuschuss gibt's (noch) für Pendler

Kärntner Pendler können sich einen Fahrtkostenzuschuss von bis zu 825 Euro holen. Entscheidend sind Einkommen und Arbeitsweg.
Österreich Heute
24.08.2026, 09:34
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Diese Erinnerung kann dir viel Geld bringen: Wer in Kärnten regelmäßig zur Arbeit pendelt, kann sich einen Teil seiner Fahrtkosten zurückholen. Über die Arbeitnehmerförderung des Landes ist ein Zuschuss von bis zu 825 Euro möglich.

Beantragen können ihn Arbeitnehmer mit Hauptwohnsitz in Kärnten, die mindestens an zwei Tagen pro Woche zur Arbeit pendeln. Der Arbeitsweg muss dabei mindestens fünf Kilometer in eine Richtung betragen.

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Die Förderung kann ein Jahr rückwirkend beantragt werden. Die Höhe richtet sich unter anderem nach der einfachen Wegstrecke zwischen Wohn- und Arbeitsort sowie dem Einkommen.

Bis 35.000 Euro Jahreseinkommen

Für Nutzer öffentlicher Verkehrsmittel liegt die Einkommensgrenze bei maximal 35.000 Euro brutto pro Jahr. Herangezogen wird das Einkommen des Vorjahres. Auch Tickets für öffentliche Verkehrsmittel können gefördert werden.

Wer mit dem eigenen Fahrzeug pendelt, kann einen Zuschuss erhalten, wenn die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel nachweislich nicht möglich oder nicht zumutbar ist. Hier gilt eine Einkommensgrenze von 31.680 Euro.

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Bei einer Wegstrecke zwischen fünf und 20 Kilometern müssen Autofahrer außerdem einen Nachweis für die große Pendlerpauschale vorlegen.

So gibt es den vollen Zuschuss

Für die volle Förderung müssen Arbeitnehmer an mindestens vier Tagen pro Woche pendeln.

Bei der Berechnung gibt es Erleichterungen für Familien: Bei Alleinverdienern vermindert sich das berücksichtigte monatliche Einkommen um 300 Euro und für jedes Kind um weitere 150 Euro. Bei Alleinerziehern werden pro Kind 150 Euro abgezogen. Berücksichtigt werden Kinder im gemeinsamen Haushalt, für die Familienbeihilfe bezogen wird.

Antrag noch bis 31. Oktober

Für den Fahrtkostenzuschuss läuft die angegebene Frist bis zum 31. Oktober 2026. Pendler sollten daher rechtzeitig prüfen, ob sie die Voraussetzungen erfüllen. Wichtig: Auf die Förderung besteht kein Rechtsanspruch.

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