Trotz Arbeit

Kosmetikerin kassiert knapp 50.000 Euro Sozialhilfe

Eine Grazerin stand vor Gericht, weil sie trotz Einnahmen aus Behandlungen jahrelang Sozialleistungen bezogen haben soll.
Österreich Heute
27.04.2026, 15:00
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Am Straflandesgericht Graz musste sich eine Kosmetikerin verantworten, die laut Anklage über Jahre hinweg Sozialleistungen bezogen haben soll. In dieser Zeit verdiente sie allerdings auch mit Behandlungen Geld, das berichtet die Kleine Zeitung.

18 Zeuginnen sagten aus, sie seien über Instagram auf die Grazerin aufmerksam geworden. Es habe eine Preisliste für Wimpern-, Augenbrauen- und Gesichtsbehandlungen gegeben. Alle hätten für die Leistungen bezahlt. Die Angeklagte hatte hingegen argumentiert, es habe sich um Freundinnen oder Modelle gehandelt.

Die Staatsanwaltschaft warf ihr und ihrem Mann vor, zwischen 2021 und 2024 Wohnunterstützung in Höhe von 7.327 Euro sowie Arbeitslosengeld und Notstand von 41.329 Euro bezogen zu haben. Dennoch soll sie in dieser Zeit ihr Kosmetikstudio betrieben haben.

Aufgedeckt wurde der Fall durch eine anonyme Anzeige, danach ermittelte die "Task Force Sozialbetrug". Laut AMS habe die Frau weder eine Tätigkeit noch Einkommen gemeldet. Dabei wäre auch ein Nebenverdienst meldepflichtig gewesen.

"Geschäfte gingen gut"

Vor Gericht schilderten Kundinnen Details aus den Behandlungen und Gesprächen. Eine berichtete, sie habe im Laufe der Zeit mehr als 1.000 Euro bezahlt, so die Kleine Zeitung. Eine andere sagte, die Angeklagte habe erzählt, "dass die Geschäfte gut gingen". Auch soll sie ihr Handy vor einer Hausdurchsuchung versteckt haben, aus Angst vor Problemen.

Zudem soll die Kosmetikerin eine Kundin gebeten haben, sich im Zweifel als Freundin auszugeben. "Das stimmt nicht", entgegnete die Angeklagte. "Ich habe nie beabsichtigt, dass sie eine falsche Aussage macht."

Am Ende konnte der Vorwurf des Betrugs nicht eindeutig nachgewiesen werden. Verurteilt wurde die Frau jedoch wegen Bestimmung zur Falschaussage: vier Monate bedingt und eine Geldstrafe. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Ihr Gewerbe hat sie inzwischen offiziell angemeldet.

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