Ein Mann wurde verurteilt, weil er sich von seiner Stelle im Kanton Bern krankschreiben ließ, während er zugleich im Ausland arbeitete. Er kassierte so zwei Löhne.
Mit der Absicht, sich unrechtmäßig zu bereichern, reichte er bei seinem Arbeitgeber in der Schweiz ein Arbeitsunfähigkeitszeugnis eines im europäischen Ausland ansässigen Arztes ein.
Der Mann ging davon aus, dass sein Arbeitgeber aufgrund des Vertrauens seiner Vorgesetzten und der Unzumutbarkeit weiterer Abklärungen die Krankschreibung nicht überprüfen und ihm den Lohn auszahlen würde, wie die Staatsanwaltschaft des Kantons Bern in ihrem Strafbefehl schreibt.
So bezog der 28-Jährige in einem Zeitraum von rund drei Monaten über 10.000 Franken (fast 11.000 Euro) unrechtmäßig Lohn.
Der Mann mit ausländischer Staatsangehörigkeit wurde nun per Strafbefehl wegen Betrugs schuldig erklärt. Er wurde zu einer bedingten Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu je 70 Franken (circa 75 Euro) verurteilt, was insgesamt 6.300 Franken (etwa 6.700 Euro) ausmacht. Die Strafe muss er nur zahlen, wenn er innerhalb der nächsten zwei Jahre erneut straffällig wird.
Zusätzlich wurde er zu einer Geldstrafe von 500 Franken (circa 534 Euro) verurteilt und muss die Verfahrenskosten von 800 Franken (rund 854 Euro) tragen. Bei schuldhaftem Nichtbezahlen droht ihm eine Freiheitsstrafe von fünf Tagen.
Arbeitgeber in der Schweiz haben das Recht, bei begründetem Verdacht auf Missbrauch eines Arbeitsunfähigkeitszeugnisses entsprechende Überprüfungen einzuleiten.
Ein gefälschtes Arztzeugnis kann aus arbeitsrechtlicher Sicht einen wichtigen Grund für eine fristlose Kündigung darstellen. Allerdings muss der Arbeitgeber den Beweis erbringen, dass das Zeugnis tatsächlich gefälscht wurde.