Ein Soldat der deutschen Armee hat vor Gericht versucht, sich gegen seine Entlassung zu wehren, weil er die Coronaimpfung verweigert hat. Doch das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat seine Berufung gegen die Entscheidung des Truppendienstgerichts Nord am Mittwochabend laut einer Sprecherin abgewiesen. Das Dienstgericht hatte festgestellt, dass der Hauptfeldwebel einem Vorgesetzten gesagt hat, er fühle sich nicht mehr an seinen Treueeid gebunden.
Grund dafür war laut eigenen Angaben das gestörte Vertrauen in die militärische Führung. Außerdem soll er gesagt haben, dass er auch einem Marschbefehl im Rahmen eines Nato-Einsatzes nicht mehr folgen würde. Wegen dieser Befehlsverweigerung wurde der Mann bereits strafrechtlich verurteilt. Gegen seine Entlassung hat er sich dann vor dem Bundesverwaltungsgericht gewehrt, ist dort aber gescheitert.
Das deutsche Verteidigungsministerium hat im November 2021 die Coronaimpfung in die Liste der verpflichtenden Grundimpfungen für Soldaten aufgenommen. Für diese Impfungen, etwa auch gegen Hepatitis oder Grippe, gibt es eine sogenannte Duldungspflicht.
Im Juli 2022 hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden, dass die Aufnahme der Coronaimpfung in die Liste grundsätzlich rechtens war, die Notwendigkeit müsse aber regelmäßig überprüft werden. Im Vorjahr wurde die Coronaimpfung dann wieder von der Liste der Pflichtimpfungen für die Bundeswehr gestrichen.
Eigentlich war in Leipzig noch ein zweiter Verhandlungstag für Donnerstag geplant, das Gericht hat aber schon am Mittwochabend entschieden.