Für die geplante Seilbahn auf den Kahlenberg in Wien-Döbling muss zwingend eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) gemacht werden. Das hat nun der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) entschieden. Laut dem Urteil kann das Projekt nicht einfach durchgewunken werden – die Auswirkungen des Projekts auf Natur, Landschaft und Lebensqualität müssen unter die Lupe genommen werden.
Hintergrund ist eine Beschwerde gegen das Projekt, bei dem nun der Verwaltungsgerichtshof der Linie des Bundesverwaltungsgerichts gefolgt ist. Die Richter stellten klar: Auch Seilbahnen außerhalb von Skigebieten, die primär zur Personenbeförderung dienen, fallen unter das UVP-Gesetz. Das Projekt "Seilbahn Kahlenberg" liegt nicht ausschließlich in einem geschlossenen Siedlungsgebiet – damit ist eine Einzelfallprüfung laut Gesetz Pflicht.
"Dies ist ein großer Sieg für unsere Mandanten und ein starkes Signal für den Rechtsstaat", freut sich Fiona List-Faymann, die das Verfahren rechtlich begleitet hat. Der Verwaltungsgerichtshof habe unmissverständlich klargestellt, dass Umweltprüfungen nicht durch enge Auslegungen ausgehebelt werden dürfen.
Bürgerinitiativen, Anrainer und Umweltschützer jubeln über den Entscheid. Sie sehen in dem Urteil ein starkes Zeichen für mehr Transparenz und Schutz der Natur. Die Seilbahn soll laut dem Projektbetreiber Gäste in 20 Minuten von Heiligenstadt auf den Kahlenberg bringen, das Projekt läuft seit Jahren. Doch mit dem verpflichtenden Umwelt-Check wird die Realisierung jetzt noch einmal schwieriger.